2. Von den Mißbräuchen des Beichtstuhls, 1697
95
so sehr g^(14) straffet wird. (XY) Kommt wieder daraus / daß man wieder alle viertel Jahre / oder des Jahres 3mal gebrauchet / und meynet / man dürffte nicht öffter hinzu gehen / der Teuffel stellete einem desto mehr nach: oder auch / wenn man ausser der Beichte zum Prediger gienge / ihm seine Sünde und den gantzen Zustand bekennete / und von ihm einen Trost mit Verkündigung Göttlicher Gnade empfinge / so würden einem seine Sünden doch nicht vergeben seyn / weil man nicht im Beichtstuhl gewesen. (XYI) Meynet man / man müsse sich des Bösen nur zu der Zeit enthalten / wenn man zur Beichte gehen wolle / oder allererst gegangen sey: Gleich als wenn der Mensch nicht alle Tage so leben müßte / daß er zur Beichte gehen / und auch seelig sterben könne. (15) (XVII) Meynen viele / sie hätten sich wohl bereitet / wenn sie sich nur mit ihren Feinden versöhnet / an ihre anderen Sünden dencken sie indessen nicht. Also meynen sie auch / sie hätten sich zum Heil. Abendmahl wohl bereitet / wenn sie nichts gegessen hätten: und ob ihnen gleich wehe dabey wird / so machen sie sich doch ein Gewissen einen Bissen zu kosten / da doch Fasten nur eine feine äusserliche Zucht ist. Wiederumb meynen sie auch / sie müßten darbey ein reinlich Kleid anziehen / und prangen deßwegen etliche in ihren besten Kleidern daher / eben als wenn sie zur Hochzeit giengen: da man doch allhier das Gedächtniß des schmertzlichen Todes JEsu Christi begehen sollte. Andere / die nicht solche Kleider haben / oder die ihrigen versetzt / bleiben umb deßwillen vom dem (16) Heil. Abendmahl. (XIIX) Endlich kommt auch aus solchen gewöhnlichen Beicht-Formuln her / daß man sie nur / wenn man zur Beichte gehen will / wiederholet / und sein Hertz nicht recht innerlich prüffet / und den Grund desselben erforschet / wie es mit GOtt stehe; Wie das Leben beschaffen sey; Wie der Zustand recht möge gebessert werden / daß man aus dem Stande des Zorns in den Stand der Gnaden komme. (XIX) Daß sie miteinander in processen leben / und indessen doch zur Beicht und H. Abendmahl gehen wollen. Zwar wenn sie in der brüderlichen Liebe miteinander vereiniget bleiben / und bloß allein / weil sie nicht wissen / welcher Theil Recht habe / die Obrigkeit wie zum arbitro nehmen / als z. e. Wenn Vormünder vor ihre Pflege- Kinder (17) rechten / als welchen sie nichts vergeben dürffen / darff man sie wol annehmen: Vorhero aber kann man ihnen zu Gemüthe führen / ob sie nicht Selbsten wahrscheinlich erkenneten / daß sie Unrecht hätten / und dem andern Theil mit Betrug und falschem Schein abzugewinnen gedächten; Ob sie alle Mittel / die Sache privatim auszutragen / angewandt / und nach 1. Cor. 6 / 5 lieber sich hätten wollen in etwas Unrecht thun lassen; Ob sie sich eben so erfreuen wollten / wenn es klar bewiesen würde / daß ihr Gegentheil den Process gewinnen müßte; Ob sie es bloß zu GOttes Ehren / und nicht aus Geitz angefangen; Ob sie das erlittene Unrecht hertz- lich vergeben möchten. Wollen sie dieses nicht alles thun und in acht nehmen / so schiebet mans ihnen auff ihr Gewissen / (18) und kann nicht zu frieden seyn / wenn sie gleich sagen / sie hätten es der Obrigkeit übergeben. Die Injurien-Processe bleiben indessen allerdings verboten / wegen der harten Formuln und Gebräuche / die dabey vorlauffen / e. g. Ego revoco mihi hanc injuriam ad animum: 6 Ein Christ soll sie vielmehr aus dem Sinne schlagen. Wie / wenn GOtt auch unsere Unbilligkeiten sich zu Gemüthe ziehen wollte? Man darff sich bey solchen Processen nicht freundlich besprechen noch grüssen; Wo bleibt die Christliche Liebe und Versöhnligkeit? Ja / sagt man / es ist wider Handwercks-Gebrauch / ich kann nicht fortkommen / wenn ich den Schimpf! so einfresse: Antwort; Es ist aber wider alle Gebothe Christi / wenn man sich also rächet; Es ist wider die Demuth / wenn (19) man den geringsten
5 1. Kor. 6,7.
6 „Z. B. Ich vergegenwärtige mir dieses Unrecht“.