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II. Schriften zur kirchlichen Reform

Schimpff auf 1000. Thaler schätzet j den andern auff den Staubbesen anklaget / etc. Unterdessen kann man es doch der Obrigkeit anzeigen / damit dem Muthwillen gesteuret werde: Welches auch genug ist zur Ablehnung des Schimpffes / und des daraus erwachsenden Schadens. Es ist eine schlimme Gewohnheit / daß / wo kein Kläger ist / auch kein Richter seyn will / und die Obrigkeit nicht ex officio allezeit freywillig judiciret: Welches bloß vom Geitz herkommet; Denn wo kein Kläger kömmt / da lauffen keine Gerichts-Gebühren ein. Damit nun die Boßheit gestraffet / und Leute / welche sonst jederman angreiffen und beschwehren / im Zaum gehalten werden / darff nicht allein der Beschimpffte es der Obrigkeit klagen / sondern es (20) soll auch selbst der Prediger die Zancksüchtigen anzeigen: Wie denn derselbe auch offt in der Güte viele Dinge beylegen kann / welche die streitende Partheyen entweder vor die Obrigkeit bringen wollen / oder schon gebracht haben; wenn er nur von allen Uneinigkeiten wissen könnte. (XX) Ist die Unwissenheit der Leute ein greulicher abusus: Denn ob sie gleich den Catechismum von Wort zu Wort wissen herzusagen / so darff man doch nur die Frage ein wenig verändern / so werden sie nichts zu antworten wissen; Weil man sie es nur auswendig hat lernen lassen ohne Erklärung und vernünfftiger Wiederholung. Es fragte einst ein Prediger einen alten Mann von einer Glaubens-Sache; als ers nun nicht wußte / verwieß ers ihm hefftig / daß er so alt wäre / und derf 21 Jgleichen Dinge nicht wüßte: Bekam aber zur Ant­wort; Hättet ihr mich eher also gefraget / so hätte ichs eher gelernet. So ist es nun nicht genug / daß Kinder / die zum Heil. Abendmahl gehen wollen / den Catechis­mum können hersagen / sondern sie müssen sich auch wohl prüffen können: Wie denn unserer Kirchen beständige Lehre ist / fides implicita sey nicht genung / sondern es müsse eine rechte notitia da seyn; und doch läßt man Kinder in ihrer größten Dumm­heit hin zum heiligen Abendmahl gehen. (XXI) Kommt zur Unwissenheit in Gött­lichen Dingen die Arglistigkeit und Verschlagenheit zu Ausübung allerley Boßheit. (XXII) Kommen so viele Unbekandte / sonderlich in grossen Städten / und sagen ihre alte Beichte her / daß man also nicht weiß / (22) ob sie fromm oder gottloß / reuig oder unbußfertig seyn. (XXIII) Sind die Beicht-Stühle so offen / daß die andern alles / wo nicht hören / wenigstens doch sehen können / und man also nichts Ver­trauliches reden kann. (XXIV) Treiben offt die Beicht-Kinder untereinander schänd­liche Unordnung / drängen sich / und streiten darumb / wer am ersten hingehen möge. (XXV) Meditiren etliche auff ihre Beicht-Formuln / und machen es gantz oratorisch und künstlich / da man doch gantz einfältig mit dem Beicht-Vater reden sollte. (XXVI) Meynen etliche Leute / wenn ihre Kinder groß wären / so müßten sie nothwendig zum Heil. Abendmahl gehen: denn wenn sie es auffschöben / so wäre zu befürchten / daß ihnen einst etwas zustiesse / und sie sterben möchten / ehe sie das Heil. (23) Abendmahl empfangen hätten; eben als wenn die Seeligkeit an dem opere operato läge / und gnug wäre / daß die Kinder groß seyn. (XXVII) Stellen die Men­schen keine rechte Erkenntniß ihres Zustandes an / ja sie wissen kaum / wie sie die­selbe anstellen sollen. Fraget man sie / wie es umb ihre Seele stünde? so sagen sie / es wäre noch alle gut. Hält man ihnen weiter vor; Kein Artzt ist dem Starcken noth / Ist dir wohl / so bleib davon: 7 So folgt die Antwort; Ja / wir sind freylich alle arme Sünder / und darbey bleibet es. Etliche bekennen die groben Sünden / als fluchen / schwehren/ fressen / sauffen u. d. g. welche man gar nicht unter Christen hören sollte: aber das innerliche Verderbniß und die Wurtzel alles Bösen / die in dem Hertzen stecket / untersuchen sie nicht. (XXIIX) (24) Man saget allezeit zu / man wolle sich bessern / und offtmals mit grossen Betheuerungen: wenn man aber wieder kommt j ge-

7 Vgl. EKG 154, 6.7.