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II. Schriften zur kirchlichen Reform
Schimpff auf 1000. Thaler schätzet j den andern auff den Staubbesen anklaget / etc. Unterdessen kann man es doch der Obrigkeit anzeigen / damit dem Muthwillen gesteuret werde: Welches auch genug ist zur Ablehnung des Schimpffes / und des daraus erwachsenden Schadens. Es ist eine schlimme Gewohnheit / daß / wo kein Kläger ist / auch kein Richter seyn will / und die Obrigkeit nicht ex officio allezeit freywillig judiciret: Welches bloß vom Geitz herkommet; Denn wo kein Kläger kömmt / da lauffen keine Gerichts-Gebühren ein. Damit nun die Boßheit gestraffet / und Leute / welche sonst jederman angreiffen und beschwehren / im Zaum gehalten werden / darff nicht allein der Beschimpffte es der Obrigkeit klagen / sondern es (20) soll auch selbst der Prediger die Zancksüchtigen anzeigen: Wie denn derselbe auch offt in der Güte viele Dinge beylegen kann / welche die streitende Partheyen entweder vor die Obrigkeit bringen wollen / oder schon gebracht haben; wenn er nur von allen Uneinigkeiten wissen könnte. (XX) Ist die Unwissenheit der Leute ein greulicher abusus: Denn ob sie gleich den Catechismum von Wort zu Wort wissen herzusagen / so darff man doch nur die Frage ein wenig verändern / so werden sie nichts zu antworten wissen; Weil man sie es nur auswendig hat lernen lassen ohne Erklärung und vernünfftiger Wiederholung. Es fragte einst ein Prediger einen alten Mann von einer Glaubens-Sache; als ers nun nicht wußte / verwieß ers ihm hefftig / daß er so alt wäre / und derf 21 Jgleichen Dinge nicht wüßte: Bekam aber zur Antwort; Hättet ihr mich eher also gefraget / so hätte ichs eher gelernet. So ist es nun nicht genug / daß Kinder / die zum Heil. Abendmahl gehen wollen / den Catechismum können hersagen / sondern sie müssen sich auch wohl prüffen können: Wie denn unserer Kirchen beständige Lehre ist / fides implicita sey nicht genung / sondern es müsse eine rechte notitia da seyn; und doch läßt man Kinder in ihrer größten Dummheit hin zum heiligen Abendmahl gehen. (XXI) Kommt zur Unwissenheit in Göttlichen Dingen die Arglistigkeit und Verschlagenheit zu Ausübung allerley Boßheit. (XXII) Kommen so viele Unbekandte / sonderlich in grossen Städten / und sagen ihre alte Beichte her / daß man also nicht weiß / (22) ob sie fromm oder gottloß / reuig oder unbußfertig seyn. (XXIII) Sind die Beicht-Stühle so offen / daß die andern alles / wo nicht hören / wenigstens doch sehen können / und man also nichts Vertrauliches reden kann. (XXIV) Treiben offt die Beicht-Kinder untereinander schändliche Unordnung / drängen sich / und streiten darumb / wer am ersten hingehen möge. (XXV) Meditiren etliche auff ihre Beicht-Formuln / und machen es gantz oratorisch und künstlich / da man doch gantz einfältig mit dem Beicht-Vater reden sollte. (XXVI) Meynen etliche Leute / wenn ihre Kinder groß wären / so müßten sie nothwendig zum Heil. Abendmahl gehen: denn wenn sie es auffschöben / so wäre zu befürchten / daß ihnen einst etwas zustiesse / und sie sterben möchten / ehe sie das Heil. (23) Abendmahl empfangen hätten; eben als wenn die Seeligkeit an dem opere operato läge / und gnug wäre / daß die Kinder groß seyn. (XXVII) Stellen die Menschen keine rechte Erkenntniß ihres Zustandes an / ja sie wissen kaum / wie sie dieselbe anstellen sollen. Fraget man sie / wie es umb ihre Seele stünde? so sagen sie / es wäre noch alle gut. Hält man ihnen weiter vor; Kein Artzt ist dem Starcken noth / Ist dir wohl / so bleib davon: 7 So folgt die Antwort; Ja / wir sind freylich alle arme Sünder / und darbey bleibet es. Etliche bekennen die groben Sünden / als fluchen / schwehren/ fressen / sauffen u. d. g. welche man gar nicht unter Christen hören sollte: aber das innerliche Verderbniß und die Wurtzel alles Bösen / die in dem Hertzen stecket / untersuchen sie nicht. (XXIIX) (24) Man saget allezeit zu / man wolle sich bessern / und offtmals mit grossen Betheuerungen: wenn man aber wieder kommt j ge-
7 Vgl. EKG 154, 6.7.