98
II. Schriften zur kirchlichen Reform
Beicht-Gelde nicht ihre Nothdurfft nehmen / sondern ihnen Schätze davon sammlen. (XXXIV) Anstatt / daß man allein über die Sünde betrübt seyn sollte in der Beicht / und anderer Dinge vergessen / so findet sichs wol / daß Leute bißweilen zwar Thränen vergiessen / aber nicht als gerühret durch die Worte des Beicht-Vaters / sondern über ihr zeitliches Ungemach / welches ihnen ungefähr beyfället. Dieses die/ 29J net zur Vorsichtigkeit / daß man nicht alle weltliche Traurigkeit vor eine göttliche ansehe / und / wenn die Leute unter der Predigt oder in der Beichte weinen / zwar aus Christlicher Liebe das Beste hoffe / doch sich auch nicht leichtlich betrügen lasse. (XXXV) Die Leute wollen ihren Lastern nicht gäntzlich absagen / oder (wie sie sprechen) dieselben nicht verreden / in Meynung / daß sie deßwegen erst recht sich versündigen würden / wo sie auffs neue sich solchen Lastern ergeben; wenn sie es aber nicht ver- redeten / so schade es nichts / ob sie gleich solches wieder begiengen / sondern sie dürfften nur wieder zur Beichte gehen /so würde es ihnen auffs neue vergeben: da sie doch vielmehr bedencken sollten / daß / wo man sich noch eine Sünde vorbehält / keine wahre Bekehrung / und folglich (30) auch keine wahre Vergebung da sey. (XXXVI) Ob sie schon ihrer Zusage niemals nachkommen: so wollen sie doch immer wieder admittiret werden / unter dem Vorwand / man könne ja GOttes Gebothe nicht halten. Allein es stehet nicht einmal in der Heil. Schrifft / daß wir GOttes Gebothe nicht halten können: aber wol hundertmal stehet darinnen von Haltung der Gebothe. Fraget man jemand / ob er Christum kenne? so antwortet er / ja: Fragt man weiter / Ob er seine Gebothe halte? so antwortet er / Nein. Alsdenn darff man ihm nur Vorhalten die Worte Johannis in der 1. Epist. Cap. 2: So jemand spricht / er kenne Christum / und hält seine Gebothe nicht / der ist ein Lügner. 12 Solches ist jedoch nicht zu verstehen / als könnten (31) wir die Gebothe erfüllen secundum rigorem legis, 13 daß der Mensch gar keine Sünde mehr an sich hätte / sondern secundum B7U£iXEly.v Evangelicam, 14 daß man doch einen rechten Christen von den andern unterscheiden kann. (XXXVII) Beruffet man sich auff anderer Leute Exempel / wenn ihnen ernstlich zugeredet wird / und wollen wissen / wie mans mit andern Leuten mache / die in eben den Lastern stecken: Solchen muß man nicht flugs eröffnen / was man mit andern / auff die sie sich beruffen / in geheim gehandelt hat. (XXXIIX) Man beruffet sich auch darauff / daß die Obrigkeit die Laster nicht straffe: Solchen dienet zur Antwort / daß die Obrigkeit wegen Unterlassung der nöthigen Straffen selbst dermaleins werde gestraffet werden. (XXXIX) Beruffet man (32) sich auff andere Prediger / und wenn man einem die absolution versaget / holet er sie wo anders. (XL) Wenn man sie in der Beicht ernstlich angreiffet / so fangen sie wol mit dem Prediger einen Process an: welches man nicht achten / sondern sich auff GOtt und sein Ambt verlassen muß. Doch ist / umb dergleichen zu vermeyden / rathsam / daß man bey solchen scharffen Erinnerungen sage: man wolle ihn zwar dessen nicht gern beschuldigen / doch gienge die Rede u. s. f. Wie denn auch einem Prediger oblieget / nicht allein bekandte Sünden / sondern auch / wo man nur einen Verdacht hat / denen Beicht-Kindern es vorzuhalten / und das Gewissen zu schärffen. (XLI) Viel sagen dasjenige / was sie von dem Beicht-Vater auch in besondern Sachen gehöret / andern wie/ 33) der / da sie doch von dem Beicht- Vater praetendiren / das / was sie ihm sagen / zu verschweigen. (XLII) Andere plaudern selbst dasjenige aus / was sie dem Beicht-Vater vertrauet / und wenn es hernach public wird / sagen sie / der Prediger habe nicht reinen Mund gehalten: wo-
12 1. Joh. 2,4.
13 „nach der Härte des Gesetzes“.
14 „nach der evangelischen Milde“.