100

II. Schriften zur kirchlichen Reform

Mittel haben / daß sie ohne Information leben können. Nun aber machen sich Stu­diosi nur auff definitiones Systemate comprehensas, 18 auff Distinctiones und Limi- tationes gefaßt: den Grund des Catechismi aber haben sie weder den Worten noch dem Verstände nach im Gedächtniß / geschweige im Hertzen. Da einer nun selbst keinen rechten Grund hat / wie ists möglich / daß er hernach recht umbgehe im Beichtstuhl / und die Leute ( 38 ) auff den rechten Grund führe? Ich kann dem Volcke gewiß die grossen definitiones nicht vorsagen / die mit terminis philosophicis conci- piret sind; Ich kann da nicht subtile distinctiones und limitationes machen: sondern ich muß ihnen da gantz einfältig zeigen / wie man die Sache recht angreiffen solle / daß man dem TeufFel aus den Klauen heraus kommen / und ein Kind Gottes werden möge. 2. Wissen solche Beicht-Väter nicht die mancherley Zustände und Versuchun­gen / welche den Seelen begegnen können. So viel mögen sie erfahren haben / daß / wenn die Leute ihre Sünden und Greuel offenbaren / sie in ihren Gewissen wissen / daß sie selbst nicht besser / ja wol schlimmer seyn. Wenn darnach Seelen kommen / die schon in grosser Übung stehen / da hingegen solche ( 39 ) Beicht-Väter rechte Kinder und Buben gegen ihnen sind: so wissen sie ihnen nichts zu rathen / und wollen doch Beicht-Väter heissen. O welch ein Greuel ist das! 3. Wissen sie nicht / wie man im Christenthum wachsen muß / wie aus Kindern Jünglinge / und aus Jünglingen Männer werden müssen: Denn sie selbst bleiben in einem Jahre wie im andern. Wenn das Viertel-Jahr umb ist / so kommen sie / und sagen ihre alte Beicht-Formul her / und lassen sich absolviren / und leben hernach immer wie vorher. So machts der Pfarr / wie solls denn der Zuhörer besser machen? Wenn er auch gleich aus seinem Systemate so viel gelernet hat / daß er einem groben Sünder zu sagen weiß / er müsse von seinen Sünden abstehen / und derselbe in sich schläget / und sein Leben ( 40 ) än­dert : so weiß er ihn doch nicht weiter zu führen. 4. Sind viele auch von solcher natür­lichen Unwissenheit / daß sie ihre absolution nicht nach dem Zustand der Leute richten können / sondern überall sich einer absolutions-Formul bedienen. Da kömmt das Beicht-Kind / und bringet seinen alten Brey / und der Beicht-Vater kömmt / und bringt auch seinen Brey. Mein! was ist aber dem Beicht-Kinde damit gedienet? Er darff ihm ja nur einmal das Ding geschrieben geben / so könnens die Leute auswendig lernen / und eben so gut hersagen als er / und dörffte er es ihm nicht immer wieder vorkauen. Das kommt nun auch aus der greulichen Unwissenheit / daß sie auch nicht einmal so viel buchstäbliche Erkenntniß haben / daß man nach dem unterschied­lichen Zustande ( 41 ) der Beicht-Kinder Gesetz und Evangelium / Lehre / Ermah­nung / Straffe und Trost sprechen müsse. Ja es kömmt wol das Beicht-Kind selbst / und spricht; Ich bitte / ihr wollet mir doch in der Sache Rath geben: Wenn er nun selbst in der Unwissenheit steckt / was will er für Rath geben? 5. Wissen sie nicht den elenden verderbten Zustand der Lutherischen Kirchen / und wie so gar weit er entfernet sey von dem Zustande der ersten Christenheit / welchen sie gegen den jetzigen halten / und die gegenwärtige Zeiten darnach prüffen sollten. Man lese nur Cave 19 oder Arnolds 20 erstes Christenthum / ja die Berg-Predigt Christi: und halte es gegen unsern Zustand / so wird man sehen / wie elende es in unserer Kirchen stehe.

18in einem System zusammengefaßte Begriffsbestimmungen.

19 William Cave (16371713), reformierter englischer Theologe. Sein Werk erschien in deut­scher Sprache unter dem TitelErstes Christenthum / oder Gottesdienst der alten Christen in den ersten Zeiten des evangelii, Leipzig 1694.

20 Gottfried Arnold (16661714), 1697 Professor der Geschichte in Gießen, 1698 Nieder­legung der Professur, seit 1707 Pfarrer in Perleberg. Gemeint ist seine SchriftDie Erste Liebe der Gemeinen Jesu Christi / Das ist / Wahre Abbildung Der Ersten Christen / nach Ihrem Lebendigen Glauben und Heiligen Leben, Frankfurt a. M. 1696.