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II. Schriften zur kirchlichen Reform
Mittel haben / daß sie ohne Information leben können. Nun aber machen sich Studiosi nur auff definitiones Systemate comprehensas, 18 auff Distinctiones und Limi- tationes gefaßt: den Grund des Catechismi aber haben sie weder den Worten noch dem Verstände nach im Gedächtniß / geschweige im Hertzen. Da einer nun selbst keinen rechten Grund hat / wie ists möglich / daß er hernach recht umbgehe im Beichtstuhl / und die Leute ( 38 ) auff den rechten Grund führe? Ich kann dem Volcke gewiß die grossen definitiones nicht vorsagen / die mit terminis philosophicis conci- piret sind; Ich kann da nicht subtile distinctiones und limitationes machen: sondern ich muß ihnen da gantz einfältig zeigen / wie man die Sache recht angreiffen solle / daß man dem TeufFel aus den Klauen heraus kommen / und ein Kind Gottes werden möge. 2. Wissen solche Beicht-Väter nicht die mancherley Zustände und Versuchungen / welche den Seelen begegnen können. So viel mögen sie erfahren haben / daß / wenn die Leute ihre Sünden und Greuel offenbaren / sie in ihren Gewissen wissen / daß sie selbst nicht besser / ja wol schlimmer seyn. Wenn darnach Seelen kommen / die schon in grosser Übung stehen / da hingegen solche ( 39 ) Beicht-Väter rechte Kinder und Buben gegen ihnen sind: so wissen sie ihnen nichts zu rathen / und wollen doch Beicht-Väter heissen. O welch ein Greuel ist das! 3. Wissen sie nicht / wie man im Christenthum wachsen muß / wie aus Kindern Jünglinge / und aus Jünglingen Männer werden müssen: Denn sie selbst bleiben in einem Jahre wie im andern. Wenn das Viertel-Jahr umb ist / so kommen sie / und sagen ihre alte Beicht-Formul her / und lassen sich absolviren / und leben hernach immer wie vorher. So machts der Pfarr / wie solls denn der Zuhörer besser machen? Wenn er auch gleich aus seinem Systemate so viel gelernet hat / daß er einem groben Sünder zu sagen weiß / er müsse von seinen Sünden abstehen / und derselbe in sich schläget / und sein Leben ( 40 ) ändert : so weiß er ihn doch nicht weiter zu führen. 4. Sind viele auch von solcher natürlichen Unwissenheit / daß sie ihre absolution nicht nach dem Zustand der Leute richten können / sondern überall sich einer absolutions-Formul bedienen. Da kömmt das Beicht-Kind / und bringet seinen alten Brey / und der Beicht-Vater kömmt / und bringt auch seinen Brey. Mein! was ist aber dem Beicht-Kinde damit gedienet? Er darff ihm ja nur einmal das Ding geschrieben geben / so könnens die Leute auswendig lernen / und eben so gut hersagen als er / und dörffte er es ihm nicht immer wieder vorkauen. Das kommt nun auch aus der greulichen Unwissenheit / daß sie auch nicht einmal so viel buchstäbliche Erkenntniß haben / daß man nach dem unterschiedlichen Zustande ( 41 ) der Beicht-Kinder Gesetz und Evangelium / Lehre / Ermahnung / Straffe und Trost sprechen müsse. Ja es kömmt wol das Beicht-Kind selbst / und spricht; Ich bitte / ihr wollet mir doch in der Sache Rath geben: Wenn er nun selbst in der Unwissenheit steckt / was will er für Rath geben? 5. Wissen sie nicht den elenden verderbten Zustand der Lutherischen Kirchen / und wie so gar weit er entfernet sey von dem Zustande der ersten Christenheit / welchen sie gegen den jetzigen halten / und die gegenwärtige Zeiten darnach prüffen sollten. Man lese nur Cave 19 oder Arnolds 20 erstes Christenthum / ja die Berg-Predigt Christi: und halte es gegen unsern Zustand / so wird man sehen / wie elende es in unserer Kirchen stehe.
18 „in einem System zusammengefaßte Begriffsbestimmungen“.
19 William Cave (1637—1713), reformierter englischer Theologe. Sein Werk erschien in deutscher Sprache unter dem Titel „Erstes Christenthum / oder Gottesdienst der alten Christen in den ersten Zeiten des evangelii“, Leipzig 1694.
20 Gottfried Arnold (1666—1714), 1697 Professor der Geschichte in Gießen, 1698 Niederlegung der Professur, seit 1707 Pfarrer in Perleberg. Gemeint ist seine Schrift „Die Erste Liebe der Gemeinen Jesu Christi / Das ist / Wahre Abbildung Der Ersten Christen / nach Ihrem Lebendigen Glauben und Heiligen Leben“, Frankfurt a. M. 1696.