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II. Schriften zur kirchlichen Reform

man die gradus, welche Matth. XVIII. 28 geordnet sind / herfürnehmen. (III) Ein Prediger soll das Seine darbey thun nach der Regel des Göttlichen Wortes. (IV) Soll man eine hertzliche Liebe und Mitleyden gegen die Leute tragen. (V) Soll man die­jenigen Stücke / darumb der Beichtstuhl geordnet ist / recht beobachten / daß man nehmlich 1. mit den (57) Leuten / welche zum heiligen Abendmahl gehen wollen / ein examen scientiae und conscientiae anstelle / und ihren Zustand prüffe / damit man nicht das Heiligthum für die Hunde werffen möge. 2. Daß man nach angestellter Prüffung einen Unterscheid mache / die Würdigen zulasse / die Unwürdigen aber abhalte. 3. Wenn man aber keine gewisse Zeichen von Büßfertigkeit oder Unbuß­fertigkeit spüren kann / und sich nicht getrauet davon zu urtheilen / sondern es GOtt heimstellet / ob die Hertzen mit den Worten übereinstimmen: solche kann man nicht abhalten (nam de occultis non judicat Ecclesia) 29 / wenn man einige Schwachheiten noch an ihnen mercken sollte / indem man nicht weiß / (58) ob sie nicht darwider streiten. Jedoch soll man sie auff eine desto schärffere Prüffung weisen / und ihnen nicht allein den Trost / sondern auch eine Vermahnung vorsagen / daß sie ihr Chri­stenthum besser hätten sollen herfürleuchten lassen / damit GOTT über sie könnte gespriesen werden; GOtt würde eine schwere Verantwortung von ihnen fordern / daß sie in den Beichtstuhl kämen / und als gute bußfertige Christen wollten angesehen seyn / wenn es nicht in der That also wäre; sie sollten lieber den Gebrauch des heiligen Abendmahls noch eine Zeitlang auffschieben / als daß sie unwürdig hinzu- giengen etc. 4. Kann der Beichtstuhl auch darzu gebraucht werden / daß man die / welche einen Anfang zur Busse spüren lassen / (59) zu eiffriger Fortsetzung an­mahne / und ihnen Vorhalte / daß / wenn der Mensch die Zeit seiner Heimsuchung nicht erkenne / GOTT das Evangelium wieder von ihm nehme / und andern gebe / die bessere Früchte tragen würden: Daß der verflucht sey / der die Hand an den Pflug leget / und wieder zurück ziehet; Übrigens aber kann man sie der Gnade gewiß versichern. 5. Diejenigen /die in Anfechtung stehen / sollen getröstet werden. Da muß aber der Beicht-Vater selbst dergleichen erfahren haben / denn sonst geschiehet es / daß er allen Anfang zur Busse / der sich bißweilen bey den Leuten scharff ereignet / für Anfechtung hält. Z. E. Es kömmt einer / und zweiffelt / ob er in GOttes Gnade stehe? Da meynet ein uner/60)fahrner Beicht-Vater alsobald / diß wären geistliche Anfechtungen / und tröstet ihn; da man ihn doch sollte heissen das gewisse vors ungewisse nehmen / sich von Hertzen bekehren / und erkennen / daß er vorhero durch seine Sünden Göttliche Ungnade sich zugezogen habe / damit er durch Busse sie wieder abwende. 6. Ist der Beichtstuhl darzu nütze / daß man einem jedweden nach seinem besondern Zustand und besondern Fällen könne Zureden und rathen. Darzu aber gehöret ein Beicht-Vater / der nicht eine blosse Formul / sondern eine absolution aus dem Hertzen zu sprechen weiß. 7. Daß man nach dem Wachsthumb der Leute im Christenthum forsche / ob sie zu- oder abnehmen / und / wo man keinen Wachs­thum spüret / frage / (61) woran es hänge? Wie es mit dem Gebeth / mit der Be­trachtung des Göttlichen Worts / mit der Conversation, mit der täglichen Prüffung / mit den zeitlichen Sorgen etc. stünde? 8. Daß man mit denen / die des Beicht-Vaters Rath und Trost nicht bedürffen / sich im Gebeth und Andacht stärcke. D. Luther spricht: Der Beichtstuhl ist nicht für mich / noch für Philippus, noch für Cruciger, sondern für den rohen Haujfen etc. 30 9. Dienet der Beichtstuhl darzu / daß man die

28 Vgl. Matth. 18,15 ff.

29denn über verborgene Dinge urteilt die Kirche nicht.

30 Gemeint sind Philipp Melanchthon (14971560) und Caspar Cruciger (15041548). Das Zitat konnte in dieser Form nicht nachgewiesen werden.