1. Von der Erziehung der Jugend, Vorrede, 1698
Die kurze Abhandlung erschien zuerst im Jahre 1698 als Vorwort zu der von Francke veranlaßten Übersetzung des Traktates „De l’education des Alles“ von Fenelon. Francke hat sie dann mit geringfügigen Änderungen unter dem Titel „Von der Erziehung der Jugend“ in die Sammlung seiner Vorreden am Schluß des Sammelbandes „Öffentliches Zeugnis“ aufgenommen (WWD IV, 338—343). Sie wurde vielfach nachgedruckt (vgl.Richter, a. a. 0., S.39—44; Kramer, Pädagogische Schriften, S.7—13; Lorenzen, a.a.O., S.5—9). Wir geben den Text nach dem Erstdruck wieder.
(2 a ) Geneigter Leser.
Ich bin von vielen biß anhero angetrieben worden / von der Kinder-Zucht etwas zu schreiben und ans Tages-Licht zu geben / in Betrachtung / daß ich von der Zeit her / da mir GOtt die Augen geöffnet / meine und anderer Erziehung im Liecht der Gnaden anzusehen / meine Sorge fümemlich mit darauf! gewendet / wie die überall höchst verderbte Art der Kinder-Zucht verbessert werden möchte. Ich bin auch sonderlich um deswillen niemals ungeneigt gewesen / meinen Nechsten mit zu thei- len / was mir GOtt dißfalls aus Gnaden verliehen: Dieweil solches nicht in einer blossen speculation beruhet / sondern mir GOtt fast immer nach dem Verlangen meines Hertzens die Jugend / anzuführen / oder deren Er (2 b ) ziehung zu dirigiren anvertrauet / daß ich dahero nicht nöthig hätte etwas zu schreiben / als was ich in eigener Erfahrung gut und möglich befunden. Nichts desto weniger habe ich solches noch nicht zu Werck richten können / theils wegen anderer sich stets häuffenden Arbeit / theils weil ich die Wichtigkeit des Wercks täglich besser erkennen lerne / und es also immer gern zu besserer Reiffe kommen lassen wolte. Zwar ist der Historischen Nachricht von denen zu Verpflegung der Armen und Erziehung der Jugend gemachten Anstalten eine Schul-Ordnung beygefüget / so eigentlich auff die Teutschen Kinder-Schulen gerichtet; 1 auch habe ich von den hieselbst angelegten Paedagogio und der methode, so darinnen gebrauchet wird / einen ziemlich ausführlichen Bericht auffgesetzet; 2 Wie auch vor etlifSachen Jahren einen Unterricht entworffen / wie die Jugend zur Gottseligkeit und wahren Klugheit zu erziehen / 3 welche beyde letzteren Schrifften noch nicht ediret sind: Es erschöpffet aber dieses noch keines weges die gantze Sache / als welche eine grössere Weitläuftigkeit erfodern würde / wenn sie gründlich und hinlänglich tractiret werden solte. Da ich nun noch keine Zeit finde dißfalls zu thun / wozu ich sonst von hertzen geneigt und begierig bin / ist mir
1 Vgl. Historische Nachricht, S. 72—168. Die Schulordnung wurde 1702 in verbesserter Gestalt in den Sammelband „Öffentliches Zeugnis“ übernommen (WWD I, 173—236; vgl. Richter, a.a.O., S.388ff.; Kramer, Pädagogische Schriften, S. 109ff.).
2 Der Hinweis auf diesen Bericht findet sich schon in der „Historischen Nachricht“, S. 16f. In den Jahren 1698ff. gab Francke mehrere kurze Berichte heraus. Sie wurden schließlich 1702 in der „Ordnung und Lehr-Art, wie selbige in dem Paedagogio zu Glaucha an Halle eingerichtet ist“ zusammengefaßt (WWD I, 229—300; vgl. Richter, a.a.O., S.390f.).
3 Vgl. vorl. Ausg., S. 124ff.