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III. Pädagogische Schriften

in der Zucht und Vermahnung zum HErrn (Eph.6.) 1 erzogen werden / ist solches hinlänglich gnug / und viel durchdringender und kräfftiger zum Guten / als die Satanische Fürsteilunge der Herrlichkeiten dieser Welt. Wann dann ferner nichts von den Kindern angenommen / noch an ihnen gut geheissen wird / wodurch weder der Praeceptor noch sie urtheilen können / daß man den Haupt-Zweck erhalten werde / mögen die Kinder leicht in solcher einfältigen und schlechten Absicht auff die Ehre GOttes zum wenigsten in grosser Überzeugung / daß es unrecht sey / wann sie davon abweichen / erhalten werden.

III.

Die wahre Gemüths-Pflege gehet auff den Willen und Verstand. Wo man nur auff eines unter beyden sein Absehen hat / ist nichts gutes zuhoffen. Am meisten ist wohl daran gelegen / daß der natürliche Eigen Wille gebrochen werde. Daher am aller­meisten hierauff zu sehen. Wer nur deßwegen die Jugend unterrichtet / daß er sie gelehrter mache / siehet zwar auff die Pflege des Verstandes / welches gut aber nicht gnug ist. Denn er vergisset das beste / nemlich den Willen unter den Gehorsam zu­bringen / und wird deswegen endlich befinden / daß er ohne wahre Frucht gearbeitet. Hingegen muß auch der Verstand heilsame Lehren fassen / wann der Wille ohne Zwang folgen soll.

IV.

Weil dann am meisten daran gelegen / daß man unter dem Seegen GOttes durch klügliche Anführung den Willen bey der unerfahrnen Jugend in rechte Ordnung zubringen trachte; soll hierzu vor dieses mahl ein kurtzer und einfältiger Unterricht an die Hand gegeben werden / welcher auff zweyen Stücken beruhen wird / nemlich

(1) auff der Anführung zur wahren Gottseligkeit (2) auff der Anführung zu wahrer Christlichen Klugheit.

V.

Die wahre Gottseligkeit wird der zarten Jugend am besten eingeflößet ( a ) durch das gottselige Exempel des Praeceptoris selbsten / wie auch der Eltern / Groß-Eltern / und anderer / die an Eltern statt seynd / wie nicht minder durch das Exempel aller derer / mit welchen sie umbgehen. Zu diesem Stück ist aber von nöthen (1) daß nicht etwa die Eltern oder andere Anverwandte meynen / es sey genug / wann sie ihren Kindern einen Praeceptoren halten / und im übrigen selbst denen Kindern mit bösen Exempeln fürgehen / oder die Kinder mit ihrer un(ll 7*) ordentlichen Liebe wieder verzärtlen / wann sie der Praeceptor durch gute Zucht gebessert hat; sondern es müssen ihnen auch die Eltern in Worten und Wercken / mit guten und erbaulichen Exempeln fürgehen.

(2) Müssen die Eltern vor ihre Person nicht allein mit guten Exempeln denen Kindern fürgehen / sondern auch dahin trachten / daß die Kinder nicht mit dem Gesinde oder mit andern Leuten / so dieselbe nicht fromm und gottfürchtig seynd / ohne Noth umbgehen / und daß sie von ihnen nicht durch unnütze Reden oder sonst unchristliches Verhalten geärgert werden. Wie manche Kinder werden dadurch ver­dorben !

(3) Muß absonderlich der Informator wohl auff seiner Hut seyn / daß die unter­gebenen nicht etwas böses an ihnen mercken. Dann die Kinder machen alles nach /

1 Eph.6,4.