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III. Pädagogische Schriften
Eltern sehr übel / welche aus Zärtlichkeit ihren Kindern allen Willen gestatten / und nicht zugeben / daß sie in den ersten Jahren zu einem Gottgefälligen Wesen angewiesen werden. In der Fürstl. Gothl. Landes Ordnung part. 1. tit. 2. pag. 2, 1 * * 4 stehet hievon eine feine und nützliche Erinnerung / welche wohl werth achte hiebey zusetzen : Demnach viel daran gelegen j daß die Kinder von erster Kindheit an zum guten und zur Gottes-Furcht gewehnet werden j auch / daß solches geschehen möge / denen Eltern und die an derselben Statt seynd / Christlicher Pßicht halber hoch oblieget / bey solchem zarten Alter aber wohl zuzusehen seyn will / daß mit der Art und Weise der Anführung die Mittel-Strasse gegangen / und der Sachen (119*) nicht zu wenig noch zu viel gethan werde / oder daß die jungen Kinder nicht gar ohne Unterweisung gelassen j gleichwohl aber ihre noch schwache Häupterlein auch nicht überladen / und dergestalt ermüdet und geschwächet werden mögen; als soll ihnen vor allen Dingen / wann sie anfangen Zureden eines und das andere kurtze / besonders auff das Erkäntniß unsers HErm und Heylandes JEsu CHristi deutlich führende Sprüchlein als Joh.l , 5 Siehe / das ist GOttes Lamm etc. 1. Joh.l , 6 Das Blut JEsu CHristi etc. damit sie es recht fassen mögen / offtermahls vorgesagt / und wie wir allein umb dessen theuren Verdienstes willen Vergebung der Sünden erlangen und selig werden / auch umb dessen willen alleine bey Ihme und GOtt Vater und heiligen Geist / in allen Nöthen / sonderlich aber in der letzten Todes Noth j mit gantzen Vertrauen des Hertzens auff GOttes Güte / Liebe und Barmhertzigkeit / Hülffe und Rettung suchen sollen / auffs deutlichste und wie es die Kinder am besten begreiffen können / erklähret. Zu welchen Ende dann etwan bey ihnen etliche Kupffer-Stücke und Figuren / welche denen Kindern anmuthig zu seyn pflegen / auch auff die Lehre der heiligen Schrifft und unserer Symbolischen Bücher fein nach- weisen j zu gebrauchen wären. (Hiebey ist aber sehr grosse Fürsicht zu gebrauchen / indem sie selten mit Verstände gemacht / und öffters denen Kindern mehr schaden als Nutzen bringen.) Darauff ferner / wann sie reden können / zu dem Catechismo geschritten und in demselben ein Haupt-Stück nach dem andern / den blosen Worten nach / ohne Auslegung / durch öffters Vorsagen / ihnen allmählich beygebracht / ingleichen auch kurtze und andächtige Gebetlein und Psalmen Davids zu lernen vorgesagt werden. Wahr ist es / daß die Kinder in solcher zarten Kindheit nicht mögen angehalten werden viel auswendig zu lernen / und das Gehirn garzu streng anzugreiffen. Doch muß ihnen der Grund des Christenthums so einfältig und kindlich / als es immer seyn will / beygebracht werden. Hieran ist es aber keines weges genug (sonst würden sie nicht mehr thun / als daß sie wie die Papagoyen etwas nachlalleten) sondern sie müssen auch gewehnet werden / daß sie still seyn / und ihren Willen brechen / auch muß man mit aller Liebe / Sanfftmuth und Gedult dahin trachten / daß sie der Wir- ckung des heiligen Geistes / welcher in den kleinen Kindern nicht müssig ist / Raum geben / und einige (120*) gute Flämmlein der göttlichen Liebe und wahren Bruder- Liebe in ihren jungen Hertzen würcken lassen. Dieses mag gar wohl erhalten werden / wie die Erfahrung in vielen Exempeln bezeuget / wann nur der Informator und Eltern einander hierinnen die Hand bieten. Wann aber die Eltern mit den Kindern zärtlen / sich nicht getrauen ihren Eigen-Willen zubrechen / so doch in solchen
1 Fürstliche Sächsische revidirte und vermehrte Landes-Ordnung / Des Durchleuchtigen /
Hochgebornen Fürsten und Herrn / Herrn Ernsten / Hertzogen zu Sachsen, Gotha 1653.
Cap. I tit. II handelt „Von Pflantzung solcher Lehre / und wahrer Gottseligkeit in die kleine
Kinder / ehe sie zur Schulen geschickt werden“. Der Abschnitt wird bei Francke vollständig wiedergegeben.
5 Joh. 1,29.