130 III. Pädagogische Schriften
schrifftlich / daher wir auch biß auff den heutigen Tag haben die Schrifften des Neuen Testaments etc.
Weil die Kinder ohne dem gerne Erzehlungen hören / mag ihnen wol auff diese und eine andere Art und Weise so wol alles leicht beygebracht / als auch eine rechte Lust und Begierde erwecket werden / den Willen GOttes aus dem Cathechismo zuerlernen / und ist ihnen absonderlich dienlich / wann sie die Heilige Schrifft selbst lesen sollen / so sie bereits einen solchen Yorschmack davon gefasset. Es hat einer Nahmens Claude Fleury einen Cathechismum historicum in Frantzösischer Sprache geschrieben / und hierzu feine Anleitung gegeben / welchen der Herr von Seckendorf! extrahirt / und solchen extract denen actis eruditorum Lipsiensibus einverleibet hat / so werth ist zu lesen. 8 Andern theils ist aber auch von nöthen / daß man es nicht bey ( 122 *) solcher historischen Wissenschafft und eusserlicher Erlernung des Cathechismi lasse / sondern daß man sie bald auff ein hertzliches Erkäntnis und thätliches Christen thumb mit aller Liebe und Sanfftmuth / damit sie den süssen Weg des Evangelii kennen lernen / führe. Daher sie zugewehnen sind / daß sie in allem ihren Thun und Lassen eine application ihres Cathechismi machen können.
Ist vonnöthen / daß man die Kinder durch gantz schlechte einfältige und deutliche Fragen immer mehr und mehr auff den wahren Verstand des Catechismi führe / je besser sich der Gebrauch des Verstandes bey Ihnen äussert / auch sie in einer stätigen Wiederholung und beständiger application auff ihr eigen Leben also erhalte.
VII.
III. Die Lesung der heiligen Schrifft ist auch so bald als nur immer müglich vorzunehmen / damit die Kinder fein früh-zeitig aus der heiligen Schrifft selbst unterwiesen werden / zur Seligkeit. Und zwar ist da erstlich vonnöthen / daß man sie die gantze heilige Schrifft von Anfang biß zum Ende selbst lesen lasse / daß sie den Innhalt der gantzen heiligen Schrifft selbst erkennen / und vor Augen sehen / was sie bißanhero aus dem Catechismo und aus mündlicher Unterredung gelernet. Hierbey wird nicht mehr erfordert / als daß der praeceptor den Innhalt in eine anmuthige und historische Erzehlunge bringe / und eine kurtze Erinnerung darzu setze / wie solches im Glauben und Leben anzuwenden sey. Und auff solche Art mag die Schrifft zum erstenmahl in kurtzer Zeit zu Ende gebracht werden / damit nur die Kinder fein zeitig einen feinen Begriff von dem Innhalt der gantzen heiligen Schrifft bekommen.
(2) Ist sebr fein / wenn man die Kinder bey Zeiten gewehnet / daß sie die Örter der Schrifft in ihren Cathechismum führen e. g. die Historia von der Schöpffung gehöret in den ersten Artickel etc. damit sie hinfüro den Cathechismum recht auff die heilige Schrifft gründen / und zu bessern und tieffern Verstände des Cathechismi kommen. Dieses kann zum Theil bey der ersten Durchlesung der heiligen Schrifft / zum Theil / und zwar viel genauer / bey den nachfolgenden geschehen.
(3) Wenn die gantze heilige Schrifft durchgegangen ist / wird absonderlich vonnöthen seyn / das neue Testament vorzunehmen / weil solches den gantzen Grund unserer Seligkeit viel klärer und leichter an den Tag leget als das alte Testament. Es
8 Claude Fleury (1640—1723) war zunächst Jurist, trat 1668 in den geistlichen Stand ein und wurde 1672 Erzieher, 1716 Beichtvater am französischen Hof. Sein „Catechisme historique“ erschien 1679 und erlebte zahlreiche Auflagen und Übersetzungen. Die Besprechung in den Acta eruditorum bezieht sich auf die 4. Aull, von 1688 (Acta eruditorum lipsiensia, 1689, S. 568 bis 575). V. L. v. Seckendorf ist dort nicht als Verfasser der Besprechung genannt. Aber da er viele Beiträge für die Zeitschrift geliefert hat und Francke mit ihm bekannt war, ist seine Verfasserschaft wahrscheinlich. Zu seiner Bedeutung für Francke vgl. vorl. Ausg., S. 20, 257.