2. Unterricht zur Gottseligkeit und Klugheit, 1702
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dieses durch Erdichtungen geschiehet / ist es eine suhtile Art / die Kinder zum Lügen zugewehnen / und aus der göttlichen Wahrheit ein mährlein zu machen. Das so genannte II. Christ-Wesen ist nichts anders / als eine Thorheit und Narrentheidung / welche Christen nicht geziemet / und ist nicht zuverantworten / daß man den Kindern erst solche albere Einbildung beybringet / und sie darnach / so lange man kann / darinnen erhält / woraus so vieles ungereimtes Wesen in einer vernünfftigen und Christlichen Information und Aufferziehung entstehet / daß es kaum zugeden- cken.
(2) Haben die Yerheissungen nicht wenig Nachdruck / wann man zugleich die Exempel derer fürstellet / die solcher Yerheissung theilhafftig worden. Gleich wie die Ep. an die Hehr, diesem methodo folget c. XI. und darauff im 12. cap. schliesset: Dieweil wir nun einen solchen hauffen Zeugen umb uns haben , 23 Solche Exempel mögen theils aus der heiligen Schrillt / theils auch aus andern Büchern genommen werden. Einen besondern Nachdruck werden haben die Exempel / welche gegenwärtig sind / und noch für Augen schweben / als wodurch auch die Kinder sich allgemählich ge- wehnen / ihnen alle fälle wohl zu nutze zu machen.
(3) Müssen die Verheissungen der himmlischen Güter nicht allein auff jenes Leben gerichtet werden / sondern es ist ihnen in Zeiten beyzubringen / daß die Gottseligkeit die Verheissung habe / dieses und des zukünfftigen Lebens. 2i Doch sind solche Verheissungen nicht auff Reichthumb / Ehre und Wollust dieses Lehens zuführen / wiewohl (129*) GOtt als ein treuer Vater keinesweges seine Kinder verlasset / sondern auff Gerechtigkeit / Friede und Freude im heiligen Geist / darinnen das Reich GOttes -V bestehet Rom. XIV. 25 Hierdurch wird man frühzeitig einem sehr schädlichen prae- judicio fürbeugen / daß man Schaden davon habe / wann man gottselig leben wolle / und daß es verdrüßlich falle. Je lieblicher man den Kindern die Verheissungen des ewigen Lebens fürstellen kann / auff dem wahrhafftigen Grunde der heiligen Schrifft / jemehr werden ihre zarte Hertzen zu einer süssen Begierde dieselben zu erlangen erwecket.
(4) Muß man der Jugend auch die rechten und hinnlänglichen Mittel an die Hand geben / solcher herrlichen Verheissungen theilhafftig zu werden. Sonst werden sie sich entweder gar nicht darnach bestreben / oder weil sie die rechten Mittel nicht gebrauchen / den Muth gar bald wieder sincken lassen.
(5) Muß auch solches zu rechter Zeit / und unter gebührenden Bedingungen geschehen. Denn so man boßhafften und verruchten Kindern lauter liebliche Verheissungen vorzuhalten gedächte / würde man sie nur immer mehr in ihrer Boßheit stärcken. Hingegen sind in solchem Fall mannichmahl einige ernstliche Bedrohungen nöthig. Darinnen aber sich ein Informator in acht zu nehmen hat (a) daß er nicht mit unbescheidenen Scheltworten drohe; denn solche thun zur Haupt-Sache nichts / und verleiten unvermerckt die Jugend dahin / daß sie sich gewehnet / bey Gelegenheit andere wieder mit dergleichen Tituln zu belegen / wie also immer ein Mensch auff den andern solche unnütze Worte fortpflantzet. (ß) Daß er in solchen Bedrohungen nicht selbst in eine unziemende alteration gerathe / und mit seinen zornigen und verstellten Geberden die Jugend ärgere, (y) Daß solche Bedräuungen bestehen in einer ernstlichen deutlichen und klaren Verwarnung für die zeitliche und ewige Straffe GOttes / nebst Bedeutung / daß man auff die länge ihrer Boßheit auch nicht Zusehen wolle / noch Gewissens halber können / wo man sich nicht selbst durch seine
23 Hebr. 12,1.
24 Vgl. 1. Tim. 4,8.
25 Rom. 14,17.
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