2. Unterricht zur Gottseligkeit und Klugheit, 1702
145
gar von der Kinder-Zucht verbannen könne / zum wenigsten / wenn die Kinder schon verzärtelt / alt / und in ihrem eigenen Willen schon verstärcket sind / und so lange / biß sie sich selbsten überwunden haben / und ohne Zwang einer liebreichen Anführung folgen. Ist aber eine Sache / so ist es gewiß diese / darinnen des Informa- toris Verstand und Fürsichtigkeit erfordert wird. Denn es wird leichtlich geschehen / daß das Gute durch unzeitige Bestraffung an denen Kindern mehr ersticket / als befördert wird / daß die Kinder einen Haß gegen ihren Informatorem, oder auch wol gegen ihre Eltern fassen / daß sie alles aus Furcht thun / daß sie tückisch / lügenhafft und hinterlistig werden / ja wol gar / daß sie einen Abscheu und grossen Wiederwillen gegen alle wahre Gottseligkeit / wie auch gegen die Studia selbst fassen / weil sie sehen / daß sie zu nichts ohne Angst und Pein kommen können. In Summa der Weg zur Seligkeit durch das Evangelium ist ein Weg des Friedens / der Liebe und eines sanfften stillen Geistes / und / daß die Kinder diesen Weg erkennen lernen / daran ist ihnen ammeisten gelegen. Hingegen werden sie denselben nicht erkennen / so lange sie in ihrer Aufferziehung nichts anders als die strenge Zucht des Gesetzes erfahren.
(1) Demnach haben Eltern und Fürgesetzte an ihrer Seiten in acht zunehmen /daß sie nicht aus hitzigen und bösen affecten über ihre ( 144 ) Kinder und Untergebene herfahren / denn solches ist ein Eyfer mit Unverstand / und mehr eine Tyranney / als eine Christliche Kinder-Zucht zunennen. So mögen sich solche auch nicht rühmen / daß sie auff GOttes Ehre sehen / und wahre auffrichtige Liebe gegen ihre Untergebene zum Grund ihrer Aufferziehung geleget haben. Denn die Liebe eyfert nicht 1. Cor. XIII. 34 Gesetzt auch / daß die Kinder durch solchen Eyffer etwas böses hin- füro zu meiden bewogen würden / so werden sie hingegen desto mehr durch die unziemende Affecten ihrer Fürgesetzten geärgert / und werden also selbst zum Zorn gereitzet / daß sie zum wenigsten blöde werden. Eph. VI. 35 Darumb ist vonnöthen / wenn Fürgesetzte sich ja etwan hätten wegen eines harten Verbrechens ihrer Untergebenen durch ihre Affecten übernehmen lassen / daß sie zuvor sich selbsten überwinden / ehe sie die Bestraffung der Kinder fürnehmen. Wie etwa von einem frommen Vater pfleget erzehlet zu werden / daß er allezeit zuvor sein Gebet verrichtet / ehe er seine Kinder gezüchtiget. Gewiß ist es sonst / daß die Fürgesetzte offtmahls in der Bestraffung mehr sündigen / als diejenigen gesündiget haben / welche gestrafft werden.
(2) Es ist aber auch über diß noch vonnöthen / daß die Bestraffung aus einem solchen hertzlichen Mitleiden herfliesse / daß auch die Kinder unschwer erkennen mögen / daß man nicht seine Lust daran habe sie zuschlagen / sondern daß man lieber alle Ruthen weg werffen / und sie nur allein mit Worten ziehen wolte / wenn es nicht die hohe Nothduifft erfordert hätte. Denn sonsten werden gewißlich die Untergebene gegen ihre Fürgesetzten endlich so erbittert / daß weder Wort noch Schläge ferner etwas bey ihnen ausrichten können. Sehen sie aber die Sanfftmuth und das Mittleiden ihrer Fürgesetzten / so werden sie in ihrem Gewissen mehr überzeuget / als durch die Schläge selbsten.
(3) Ist auch vonnöthen / und nützlich / daß die Eltern und Informatores in diesem Stücke miteinander einig seyen / und einander die Hand bieten. Denn wenn die Kinder erst mercken / daß es die Eltern verdriesse / wenn sie von dem Informatore gezüchtiget sind / ist ferner keine Frucht bey denen Kindern von aller Bestraffung des Informatoris zugewarten. Wann es auch geschehen kann / das die Eltern es
31 1. Kor. 13,4.
35 Vgl. Eph. 6,4.