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III. Pädagogische Schriften
alleine auff sich nehmen / wenn die Kinder etwas hart zustraffen sind / kann dadurch die Liebe der Kinder gegen den Informatorem sehr erhalten werden / denn die Kinder nicht so leicht gegen ihre Eltern / als den Informatorem, die Liebe verlieren.
( 145 ) (4) Ist auch hoch vonnöthen / daß man die rechte Gradus bey denen Kindern gebrauche / und nicht mit der Schärffe / sondern mit Freundlichkeit / nicht mit Schlägen / sondern mit Worten den Anfang mache. Zu hart ist es / wann man die Kinder mit Schlägen tractiret einer Sache wegen / darinnen man sie vorhin noch nicht belehret hat / daß es unrecht sey / noch sie mit Worten ermahnet / daß sie sich dafür hüten sollen. Denn die Kinder müssen erkennen / und in ihren Gewissen überzeuget seyn / daß sie die Bestraffung wohl verdienet haben / derowegen man ihnen ihr Verbrechen auch zu der Zeit / wenn man sie bestraffet / fürstellen muß / daß sie nicht Ursache finden zuklagen / daß sie vergeblich geschlagen werden / es sey denn / daß die gegenwärtigen Umstände ihnen ohnedem genug die Ursache der Bestraffung zu erkennen geben.
(5) Hat man sich auch in acht zunehmen / daß man die Kinder nicht über das Maas ihres Verbrechens bestraffe / welches man aber nicht so wol nach dem eusser- lichen Verbrechen / als nach ihrem bösen Willen und Vorsatz abzumessen hat. Sonst wird der Informator leicht der Eltern Wiederwillen / als welche ohne dem zum Mitleiden gegen ihre Kinder geneigt sind / gegen sich erwecken / und denn von ihnen selbst in der Aufferziehung gehindert werden.
(6) Haben sich auch Fürgesetzte in acht zunehmen / daß sie nicht mit Schlägen denen Kindern an ihrer Gesundheit einigen Schaden thun / welches leicht geschehen kan / wenn man sie zum Exempel mit Stecken tractiret / oder sonsten sie an die Köpffe schlüget / oder ins Gesichte. Die Eltern / wenn sie solches gewahr werden / werden hierüber bald ihren Unwillen bezeugen / indem sie durch Mitleiden gegen ihre Kinder gerühret / sich befahren / ihre Kinder möchten endlich ungesund geschlagen werden. So lehrets auch hierinnen die Erfahrung / daß die Kinder bey dergleichen Bestraffung nicht ausser Gefahr leben.
(7) Ist auch nützlich / daß den Kindern mit Fleiß beygebracht werde / daß sie alle Bestraffung für eine Wohlthat zuachten / weil dadurch verhindert wird / daß sie nicht in ihrer Boßheit auffwachsen / und darnach GOtt in sein schweres Gerichte verfallen.
(8) Müssen auch Fürgesetzte ihre Zucht also zu temperiren wissen / daß sie nach der Bestraffung der Untergebenen sich wiederumb liebreich erweisen / damit sie nicht in einen bittern Haß gegen sie gesetzet ( 146 ) werden / und endlich den Muth gar sincken lassen. Dabey aber ein Verständiger sich leicht in acht nehmen wird / daß er nach der Zucht die Kinder nicht wieder verzärtele.
(9) Wird auch von einem verständigen Informatore erfordert / daß er einen guten Unterscheid halte / ob die Kinder ihrer natürlichen Art nach / mehr durch Schärffe / als durch Liebe / zu ziehen sind. Denn es mag nicht geläugnet werden / daß bey einigen die sonst gute Natur durch Schärffe mehr niedergeschlagen als gebessert wird; bey andern hingegen Liebe und gute Worte nicht das geringste verfangen / biß ihre harte Natur auch gebrochen und überwunden werde. Und so kan unzeitige Liebe und unzeitige Schärffe in der Kinder-Zucht gleichen Schaden bringen. Will sich aber eine Müglichkeit finden / die Ruthe gar weg zulassen / und dennoch den Zweck guter Zucht zu erhalten / ist GOtt dafür zu preisen.
XVII.
XIII. Summa / sollen die Kinder zu einer wahren ungefärbten Gottseligkeit / welche biß in ihr Alter fruchtbringe / recht angewiesen werden / so müssen so wol der