2. Idea Studiosi Theologiae, 1712

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Studium Rabbinico-Talmudicum; ja / daß einige auch linguas, scientias & artes a Theologia remotiores, 23 als linguas occidentales, physicam, mathesin &c. zu nicht geringem Nutzen des gemeinen besten excoliren / und / da es denen meisten / in der Theologie selbst wohlgegründeten Leuten / an dergleichen Wissenschafft etwa fehlet / mit diesen ihrem besondern talent, wo es nöthig und nützlich ist / succurriren können. Weil aber in den ersten Jahren des Studii Theologici vornemlich darauf zu sehen / daß ein recht fundament in allen Stücken geleget / und nicht alles / was irgend einmal auf einige Weise nützlich seyn kan / sondern was nothwendig ist / tractiret werden muß; hier auch das Studium Theologicum an sich selbst nur in seinen Haupt-requisi- tis, und zwar in möglichster Kürtze / delineiret werden sollen; und über dieses der­gleichen (90) Dinge / als jetzo bemercket sind / mehr auf gar besondere Umstände dieses oder jenes subjecti, folglich auch mehr auf gar particuliren Rath derer / so ihnen die Studia einzurichten haben / ankommen / als auf den ordentlichen und allgemeinen Weg / wovon keiner ohne wichtige Ursache abzuweichen; so ist es nicht dieses Orts davon zu handeln.

§. 29.

Die vornehmste Sorge eines recht gearteten Studiosi Theologiae ist hey allem seinem Lesen und studiren / daß sein Glaube an JEsum CHristum rechter Art und in einer stets frischen / grünenden / blühenden und fruchtbringenden Kraft seyn möge; und daß das Werck des Teuffels in ihm zerstöret /* hingegen das Reich GOttes / welches

(91) ist Gerechtigkeit / Friede und Freude im Heiligen Geist / in der rechten erwünschten Kraft in ihm angerichtet werde / und er so dann darinn CHristo diene / und der­gestalt / nach dem rechten Apostolischen Sinn / GOtt gefällig und den Menschen recht werth sey /* und bewährt erfunden werde; und / wenn es alsdenn GOtt gefallen möchte / ihn auch zum Dienst seiner Gemeine zu gebrauchen / daß er an seinem Theil sich dazu auch in dem / was äusserlich erfordert werden möchte / gebührlich be­reitet habe / und unter göttlicher Handleitung auch bey gegenwärtiger Kirchen- Verfassung zu dem / wozu er mit Nutzen gebrauchet werden kan / praepariret und geschickt erfunden werde.

§. 30.

Inzwischen habilitiret er sich zur Unterweisung der Jugend / und übet sich dar-

(92) inn / nicht nur wenn er durch Armuth dazu genöthiget wird / sondern auch / wenn er sonst gleich vor sich zu leben hat. Immassen das die beste Vorübung ist zum Lehr-Amt in der Kirchen. Rillig solte zu dem Ende bey einem jeden Studioso Theo­logiae nebst der Scientia Theologica, eine feine leserliche Hand / Orthographie / eine ziemliche Wissenschaft der Arithmetic, ein guter teutscher unaffectirter Stylus, daran es / leider / den meisten fehlet / die doch ihre meiste künftige Arbeit im teut- schen proponiren oder schreiben bekommen / und eine accurate Wissenschaft von der Grammatica Latina und Graeca, auch eine gute Übung in der Catechisation*

5.90 *1. Joh. 3/8.

5.91 *Röm. 14/17.18.

S. 92 *Hierzu mögen dienen die guten Consilia und Erinnerungen so der Sei. D. Spener zu nützlicher Catechisation gegeben / und in seinen Beden/93/cken unter den Tituln: Catechi­sation, Catechismus, Catechismus-Examen, nachgeschlagen werden können. 24

23Sprachen, Wissenschaften und Studienfächer, die der Theologie ferner stehen.

24 Vgl. Ph. J. Spener, Gedancken von der Catechismus-Information, aus des sei. Mannes Schriften und sonderlich Dessen Theologischen Bedencken und brieflichen Antworten zu­sammen gesucht und Gesprächs-weise vorgetragen von einem Freund der catechetischen Übungen, Halle 1715.