2. Idea studiosi Theologiae, 1712

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einen Brieff zu bestellen / oder sonst ein Geschäfte zu verrichten / siehet er zu / daß ers sorgfältigst beobachte / oder / so er an dessen Bestellung gehindert wird / ge­hörigen Orts / wenn es seyn kan / Nachricht davon gebe / damit nicht durch seine Schuld dem Nächsten ein Verdruß oder Schade entstehe.

§ 34.

In äusserlichen moribus hat er nichts unanständiges an sich / und lernet (101) des­wegen selbst mit Fleiß / was die Wohlanständigkeit bey aller Gelegenheit erfordere / und giebet nicht nur auf sich selbst acht / nicht dagegen zu handeln / sondern läst sich auch von andern gern erinnern / so er vielleicht etwas unanständiges sich ange­wöhnet hätte: damit sein Schatz nicht dadurch verlästert / oder doch unwerth ge- machet werde.*

§. 35.

Er gehet freymüthig jedermann unter Augen / jedoch ohne Frechheit und Unbe­scheidenheit. Wenn (102) er mit jemand spricht / ist er praesentis animi um des andern Worte zu hören / und eine geziemende und bescheidene Antwort zu geben; hütet sich aber sonderlich vor Übereilung / vor vielem Geschwätz / und vor temerai- ren Urtheil. Spricht er mit solchen / die ihre Geschaffte haben / bringet er seine Dinge kurtz und ordentlich vor / und wenn er Antwort empfangen / hält er sie weiter nicht auf.

§. 36.

Er weiß von äusserlichen Dingen im gemeinen Leben mit andern so zu reden / daß er die Rede mit guter Art auf etwas nützliches und erbauliches hinlencke; nicht aber durch unziemliches Stillschweigen andern anstößig sey / noch auch durch unnützes Plaudern zu anderer losem Geschwätze helffe / und also sein eigen Gewissen damit beschwere.

(103) §. 37.

Mit seinen bekanten Freunden / als Landes-Leuten / Stuben- und Tisch-Gesellen etc. pfleget er jederzeit mit einiger Ehrerbietigkeit umzugehen; und fliehet allezeit eine weltliche familiarität / so dem ernstlichen Wandel vor dem Angesichte GOttes hinderlich ist / und leichtlich unnützes disputiren / Wort-Streit / Geschwätz / Schertz / Narrentheidung / kindischen Zanck / und sonst allerley böses veranlasset.

§. 38.

Was seine äusserliche Führung / Lebens-Art und künfftigen gewissen Stand / Amt und dergleichen betrifft / schreibet er GOtt dem HErrn weder diß noch das vor /

S. 101 *Wer eine gründliche und zulängliche Anweisung hierin begehret / wie er sich nemlich daheim und auf Reisen / und sonst bey aller Gelegenheit recht verhalten sol / mag zu seinem unfehlbaren grossen Nutzen ihm bekant machen den Tractat von Wohlanständigen Sitten / so zum Gebrauch des hiesigen Paedagogii Regii gedruckt und im Waysen-Hause verleget ist. 27

27 Nützliche und nöthige Handleitung Zu Wohlanständigen Sitten / wie man sich In der Conversation, auf Reisen / im Briefschreiben und Einrichtung der Geschäfte sittig / beschei­den / ordentlich und klüglich verhalten solle: Zum Gebrauch des Paedagogii Regii zu Glaucha an Halle abgefaßet, Halle 1706.