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IV. Schriften zum Studium der Theologie

begehret ihm auch nicht auf (104) einige Weise durch Eigenwillen und hitzige An­schläge vorzulauffen / sondern in den Umständen / darinn er sich befindet / ist er ruhig und zufrieden / und achtet die Vergnügsamkeit nebst der wahren Gottseligkeit /* auch in äusserlicher Armuth oder anderer Bedrengniß / für seinen grossen Gewinn; des ihm anbefohlenen und der gegenwärtigen Zeit nimmt er treulich und fleißig wahr / das zukünftige befiehlet er GOtt / und beweiset darinn seinen Glauben / Liebe und hertzliche Demuth. Wenn er aber neue Wege vor sich hat / tritt er solche nicht ohne Rath verständiger und erfahrner Leute / noch ohne Gebet / und reifliche Überlegung / in der Furcht GOttes an.

(105) §. 39.

Weil er in der Schule CHristi die wahre Verleugnung sein selbst* gelernet / auch sich darinn / als in dem rechten Haupt-Stück der Nachfolge seines HErrn treulich geübet hat; so gilt es ihm gleich / ob ihn GOtt in ein öffentliches Amt bringen wolle oder nicht; ob er ihn in seinem Vaterlande / oder anderswo zu seinem Dienst wolle gebrauchen; ob er GOtt im Predig-Amt / oder an der Schule dienen solle; ob es GOtt gefalle / daß er ihm in einer vor der Welt geehrten oder verächtlichen Station diene; ob ihm viele oder wenige Seelen anvertrauet werden; ob ers mit vornehmen oder geringen Leuten zu thun haben solle; oder wie es sonst GOtt auf diese oder jene Weise mit ihm mache. (106) Er achtet sich nicht wehrt noch tüchtig auch nur eine einige Seele CHristo zuzuführen / wenn ihn GOtt nicht aus pur lauterer Barmhertzig- keit dazu tüchtig machet. So weiß er auch in keiner andern Sache sein wahrhafftiges Wohlseyn zu setzen / als darinn / daß er einen gnädigen GOtt durch CHristum habe / und daß dessen allein guter und heiliger Wille an ihm in ihm und durch ihn ge­schehe. Darum ist und bleibet in allen dergleichen Dingen GOttes Fügen / sein Genügen. Daher er auch / wenn er von seinen Vorgesetzten oder auch von andern wozu beruffen wird / nicht zu viel scrupuliren machet / damit er sich nicht ohne Noth einiges Dien­stes des Nechsten begebe / noch durch Eigenwilligkeit sein Pfund unbrauchbar mache.

§. 40.

Ist er ungebunden / so / daß er weder eines andern (107) particulirer Aufsicht von den Seinigen untergeben / noch zur Information einiger Kinder sich annehmen las­sen / und also in äus serlic her Freyheit stehet / zu thun und zu lassen / was ihm gut deucht / so achtet er sich desto mehr gebunden in CHristo / oder als im Gesetz CHristi* in welchem er nicht frey ist von der Gerechtigkeit / sondern von der Sünde und ein Knecht worden der Gerechtigkeit / GOtte zu dienen.** Daher er sich desto mehr hütet/ daß ihm nicht seine Freyheit zum Fall gereiche / und daß er nicht durch Anmassung einiger falschen Freyheit nach und nach die wahre Freyheit / welche nirgends ist / als wo der Geist des HErrn ist /*** verliere / und das letzte mit ihm ärger werde als das erste.**** Ist er (108) aber gebunden / es sey durch einige besondere Inspection, unter welcher er stehet / oder durch den Dienst / wozu er sich andern verbindlich gemachet / so ist ihm solches vinculum nicht beschwerlich / sondern es ist ihm viel­mehr lieb / daß ihm ein solcher Zaum angeleget ist / wodurch er vor mancher Gefahr eigenwilliger Ausschweiffungen verwahret / in gebührender Ordnung gehalten / zum Gehorsam und dem höchst-heilsamen habitare secum (bey sich selbst zu bleiben) fein

S. 104*1. Tim. 6/6.

S. 105 *Luc. 9/23.

S.107*l. Cor. 9/21. **Rom.6/20.22. ***1. Cor. 3/17. ****2. Pet. 2/20.