2. Idea Studiosi Theologiae, 1712

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gewöhnet werde / und nicht einem jeden Trieb seiner unruhigen Natur unter irgend einigem guten Schein Gehör gebe und folge. Er wird auch bald innen / daß die wahre Freyheit sich in der Seelen am besten aufkläre / wo man sieh der falschen Freyheit gern und willig begiebet; die sich auch am wenigsten für einen schicket / der zum Ministerio (nicht zum (109) Herrschen / sondern zum Dienen) geschickt werden solle.

§ 41.

Das die cur hic (gieb Red und Antwort / warum du hie bist) lieget ihm stets im Sinn. Das beweiset er in allen Geschafften / dazu er sich beruffen / und bestellet findet, z. E. Wenn er über sich genommen / Kinder zu erziehen und zu unterrichten. Denn da läst er das sein Werck und seine Sorge seyn / daß er diesem seinen Beruff ein Genügen thue / und daß die ihm anvertrauete Jugend keinen Miedling an ihm habe / sondern daß er in recht hertzlicher und väterlicher Liebe an derselben arbeite / und bey ihr so viel / als ihm unter göttlicher Gnade und Segen möglich seyn mag j ausrichte; wie hiervon bereits oben einige Erinnerung geschehen: In andere (110) Dinge aber / so ausser diesem seinen Beruff sind / läst er sich weiter nicht ein / als es in Christlicher Ordnung und Bescheidenheit das Gesetz der Liebe und der Nothwendigkeil erfordert; nimmt inzwischen alles / was ihm im Hause an andern zu bessern vorkommet / auch etwa seiner guten Intention bey denen ihm anbefohlnen Kindern eine Hinderung giebet / in sein hertzliches Gebet vor GOtt / von demselben Rath und Hülffe mit Geduld erwartend / und jedermann mehr mit seinem beständigen guten Exempel / als mit Worten auf den rechten Weg weisend.

§. 42.

Er betrachtet / zu welcher und was für einer Zeit er lebe; um seine Pflicht / so die Beschaffenheit der Zeit erfordern möchte / desto besser zu beobachten; achtet auch / so (111) er solche Betrachtung aus Mangel der Erfahrung nicht recht anzustellen weiß / für eine besondere Wohlthat / wenn ihm von andern / die mehr Weisheit und Erfahrung haben als er / Anleitung dazu gegeben wird. Und nachdem ihm GOtt die Augen geöffnet / sein eigen Verderben zu erkennen / so erkennet er auch selbst immer mehr und mehr das Verderben / so in der Welt ist / und in allen Ständen überhand genommen hat. GOttes Wort ist seine Regul und Richtschnur / nach welcher er sich selbst und andere misset / ob er wol im Urtheil gegen sich selbst weit schärffer ist / als gegen andere / ja diese nicht so wol richtet / als sie mit hertzlichem Mitleiden ansiehet / wenn ihr Thun und Lassen offenbarlich wider GOtt und dessen Wort und Willen ist. Er erkennet / daß bey so grosser und allgemeiner Abweichung von dem Fürbilde / so uns CHristus gegeben / sehr schwer sey (112) mit reinem und unverletz­ten Gewissen durchzukommen / wenn man gleich als privatus lebe / geschweige wenn man in öffentlichem Amte stehe / es sey fast in welcherley Amt es wolle. Daher / ob er wol nicht gesinnet ist / vor GOtt halstarriger Weise gleichsam zu fliehen / wenn ihn der in seinen Weinberg senden wolte / sondern in dem Fall sich dessen Hülffe / Beystandes und der in ihm wirckenden Krafft versichert hält; so ist er doch im ge­ringsten nicht Amts-süchtig /* damit er sich nicht (113) selbst in Gefahr gebe zu sündigen / oder sich anderer Sünden theilhafftig zu machen; sondern er würde sich

S. 112. *Luth. in der ersten Ausleg. der Ep. an die Gal. Tom. 12. Wittenb. f. 3. ... 2S

28 Es folgt ein Zitat aus Luthers Galaterkommentar von 1519 (Idea, 112 f.; vgl. WA 2,454,34 bis 455,1).