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IV. Schriften zum Studium der Theologie

§ 47.

Eine andere List des Satans ist es / wenn derselbe das Gemüth eines Studiosi Theologiae mit ausserordentlichen Dingen / als unmittelbaren Offenbarungen und der­gleichen / tentiret: Davon hier ausführlich zu handeln / der Raum nicht leidet / son­dern nur es in so fern zu berühren / als sich der Arge des(140)sen bedienet / als eines stratagematis, in den Gemüthern / zum Nachtheil des Reiches GOttes / einen Scha­den anzurichten. Sonst ist allbereit ausführlich genug davon gehandelt in meiner Verantwortung gegen Hn. D. Mayern edit. 1707. von p. 137. bis p. 202. an welcher Erklärung niemand / so viel mir wissend ist / etwas ausgesetzet hat: dabey ich denn auch bleibe / und den Leser dahin verweise.* 33

Es können aber insonderheit Studiosi Theologiae weiter nachsehen / was der sei. D. Spener in seinen teutschen Bedencken und lateinischen Consiliis hin und wieder davon hat / vornemlich in dem zu letzt Anno 1711. edirten teutschen Theil. 34 Es dürffen nur in den Registern nachgeschlagen werden die Titul: Offenbarung j Er­scheinung j Erleuchtung / ausserordentliche Dinge / Revelationes immediatae ßc. Denn weil der sei. Mann in denen dahin gehörigen und zu unser Zeit vorkommenden Fällen von vielen um sein Bedencken angesprochen worf 141,) den / er auch dasselbe allemal willig / und zwar mit grosser Bescheidenheit und circumspection ertheilet hat; so mag man nunmehro / da seine gegebene Antworten gedruckt sind / daselbst zugleich die historiam nostri temporis, so viel diese Sache betrifft / und dieses Theologi vor­sichtiges / sich in den gehörigen Schrancken haltendes / und mit ihm selbst immer wohl harmonirendes Urtheil in vielen seinen Briefen antreffen.

Ein jeglicher Leser wird seinen Nutzen daraus nehmen können: ein Studiosus Theologiae aber / der nicht unbillig vor andern um eine gründliche information in dergleichen Dingen bekümmert ist / kan daraus auch dieses zur Gnüge lernen / wie er sich in seinem Gemüth zu fassen / und sonst zu verhalten habe / wenn er selbst mit dergleichen versuchet wird / entweder solche Dinge zu wünschen und zu begeh­ren; oder ihm selbst anzumassen / oder gern davon zu hören / zu lesen / und andern davon zu sagen / und es auszubreiten; oder / was ihm davon zu Ohren kommet / gleich für göttlich zu halten / oder so fort für teuffelisch zu erklären; oder auf andere Art und Weyse: denn die Arten sind unzehlich / wie die Gemüther darunter ver­suchet und in Irrung gebracht werden können; wie davon auch in den Spenerischen Bedencken sehr notable exempla erzehlet werden.

(142) Ist nun eines Studiosi Theologiae ernstliches Verlangen und Begehren / daß es doch dem Satan nicht gelingen möge / dieses Stratagema bey ihm anzubringen /

S. 140 *NB. In der hier angeführten Verantwortung soll p.138. lin. 17.18.19. an statt der Worte: und des Johann Hussen (wiewol dieses letztem Name nicht ausgedrücket wird) also ge­lesen werden: (womit Johann Hussens von Luthero sonst angeführte Weissagung übereinstim­met.) 35

33 Zu Mayer vgl. vorl. Ausg., S. 254. Gemeint ist Franckes SchriftGründliche und Ge- wissenhaffte Verantwortung gegen Hn. Johann Friedrich Mayers / Professoris Theologiae auff der Universität zu Greiffswald / harte und unwahrhaffte Beschuldigungen, Halle 1707.

34 Ph. J. Spener, Theologische Bedencken, 3 Teile, Halle 170011.; ders., Consilia et judicia Theologica latina, 3 Teile, Frankfurt a. M. 1709; ders., Letzte Theologische Bedencken, 3 Teile, Halle 1711.

35 Johann Hus (ca. 13691415), von Francke mehrfach als,,Zeuge der Wahrheit erwähnt. Zur Weissagung auf Luther vgl.Glosse auf das vermeinte kaiserliche Edikt, 1531 (WA 30 III, 387).