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V. Schriften zur Hermeneutik
§. 3.
Zwar wird uns der Zweck (A 2 a ) der gantzen H. Schrifft in vielen Sprüchen deutlich genug fürgestellet / z. E. Rom. XV, v. 4. Was zuvor geschrieben ist / das ist uns zur Lehre geschrieben / auf daß wir durch Gedult und Trost der Schrifft Hoffnung haben. Und 2. Tim. III, v. 15,16,17. Weil du von Kind auf die H. Schrifft weissest / kan dich die- selbige unterweisen zur Seligkeit durch den Glauben an Christo JEsu. Denn alle Schrifft von GOtt eingegeben / ist nütze zur Lehre / zur Straffe / zur Besserung zur Züchtigung in der Gerechtigkeit / NB. daß ein Mensch Gottes sey vollkommen / zu allem gu(A 2 b )ten Werck geschickt. Offenbar ist es / daß an diesen und dergleichen Orten nicht allein von dem Nutzen sondern auch von dem Zweck der H. Schrifft gehandelt werde / und erhellet daraus / daß solcher Haupt-Zweck sey: Unsere Seeligkeit; und weil die Seligkeit allein durch den Glauben an JEsum Christum erhalten wird / daß dahero hier- nechst auch der Zweck der H. Schrifft sey: der Glaube an JEsum Christum; Weil aber auch ein wahrer seligmachender Glaube nicht seyn kan / ohne Busse / und guten Früchten / so ist alle Schrifft zu dem Ende gegeben / daß sie nütz sey 1. zur Lehre / 2. zur Straffe / 3. zur (A 3 a ) Besserung / 4. zur Züchtigung in der Gerechtigkeit /und 5. zum Trost Rom. XV,4 und zwar daß ein Mensch Gottes sey vollkommen zu allem guten Werck geschickt / und damit wir unter allem Creutz und Trübsahl die Hoffnung des ewigen Lebens feste behalten.
§. 4.
Es wird aber wiederum die gantze Heil. Schrifft ihrem Inhalt nach getheilet in zwey Theil nemlich in Gesetz und Evangelium. Nicht ist das Alte Testament allein Gesetz / noch das Neue Testament allein Evangelium; sondern beydes Gesetz und Evangelium findet sich im Alten und (A 3 b ) auch im N. Testament. Denn das Gesetz ist die Lehre Gottes von alle dem / was Gott von uns wil gethan und gelassen haben; das Evangelium aber ist die Lehre von der Gnade Gottes in Christo JEsu / deren wir durch den Glauben theilhafftig werden. Und wird jenes Gesetz genennet / weil uns GOTT darinnen setzet / was unsere Pflicht und Schuldigkeit ist gegen Ihn und den Nechsten; dieses / Evangelium / d. i. eine fröliche Botschafft / weil es lauter tröstliche und liebreiche Verheissungen mit sich bringet. Einfältige mögen diesen Unterscheid also mercken / daß / wo sie in der H. (A 4 a ) Schrifft etwas finden / da es heisset: Du solt dieses thun j oder: jenes lassen / daß ist das Gesetz; wo aber etwas verheissen wird um Christi willen aus Gnaden / da ist es Evangelium. In dem Evangelio wird gehandelt von der Liebe Gottes gegen uns: In dem Gesetz von unserer Liebe gegen GOtt und den Nechsten; Daher einige jenes nennen eine zu uns herabsteigende / dieses eine zu GOtt auffsteigende Liebe.
§. 5.
So ist nun nützlich / daß man so wohl vom Gesetz als vom Evangelio den rechten Zweck und die rechte Absicht erkenne. Kürtzlich: der / A 4 b ) End-Zweck des Gesetzes ist 1. damit äußerliche Zucht in dem gemeinen Leben erhalten werde. 2. damit wir / was Sünde sey / und wie schwer GOtt darüber zürne / lernen erkennen. 3. damit wir eine Regel und Richtschnur haben / nach dem Willen Gottes in guten Wercken zu wandeln. 4. daß es uns ein Zuchtmeister sey auff Christum / oder / wenn wir den Fluch des Gesetzes hören / und keine Mügligkeit bey uns finden / das Gesetz zu erfüllen / daß wir dann lernen zu Christo fliehen / und bey ihm die Seligkeit suchen. Gar nützlich