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V. Schriften zur Hermeneutik

Alten und Neuen Testament / als in welchen sich viele Erzehlungen finden / aus welchen man nicht (H 5 b ) wenig Licht hekömt / den Zweck / so wohl gantzer Bücher / als besondere Stücke derselben zu erkennen.

§ 37.

Es ist aber keines weges zu gedencken / als ob es genung sey / nur den Zweck eines gantzen Buches insgemein zu erkennen; sondern es wird auch öffters erfodert / daß man in einem besonderen Texte einen näheren und eigentlichem Zweck erkenne, z. E. Zu welchem Ende spricht Paulus zum Römern am VII. v. 12. Das Gesetz ist je heilig j und das Gebot ist heilig / recht und gut? Antwort: Zu dem En(H 6 a )de j damit er begegne dem Einwurff der Jüden / welchen er fürgebracht im vorhergehenden siebenden Versicul / da ihn die Jüden beschuldigen mögen / als machte er das Gesetze zur Sünde; wie sie zu solchem Einwurf hätten Anlaß nehmen können aus dem vorher­gehenden fünfften Versicul. Ohne der Beobachtung dieses besondern Zwecks kan das gantze siebende Capitel an die Römer keines weges recht verstanden werden. Und also ist es auch mit andern Texten bewand / daß man den rechten eigentlichen Zweck / warumb eine Sache geredet wird / auffs genaueste erwegen muß / so man von dem rechten Wort-fif 6 b ) Verstände eine wahre Gewißheit haben wil. Es hat aber die Beobachtung des Zwecks eines gantzen Buches auch diesen grossen Nutzen / daß / wer diesen recht erkennet / auch den besondern Zweck eines jeglichen Textes viel leichter und gewisser erkennen kan / und giebet sich dieses letztere gleichsam für sich selbst / so man in der Forschung der Heil. Schrillt täglich und unermüdet, fortfähret.

§. 38.

Wo man sich nun hierinnen in der Furcht Gottes fleißig übet / und sich gewehnet hat / von keinem Text frech und ver (H //messen zu urtheilen / was der Verstand desselbigen sey / ehe man des Zwecks recht versichert ist / wozu es geredet oder geschrieben worden / da findet sich dann ein gar sonderbarer und grosser Nutzen / dessen man in seinem gantzen Leben zur klaren und gewissen Erkäntniß der Gött­lichen Warheit sich gar wohl bedienen kan. Denn dieses ist das kräfftigste und leichteste Mittel / daß man die sedes materiarum, das ist / die jenigen Oerter / da eine jede materie gleichsam ihren Sitz hat / recht erkenne. Solche sedes materiarum aber / oder Haupt-Oerter einer jeden materie, mögen gar füglich in drey Classen ab- (H 7 6 /getheilet werden / (1) wo in einem gantzen Buche von einer materie gehandelt wird. (2) Wo in einem gewissen Stück eines gantzen Buchs oder Brieffes von einer Sache gehandelt wird / und dieselbige Sache etwa zur gründlichen Ausführung der Haupt-Sache gehöret. (3) Wo es zwar nicht der Zweck ist / eigentlich von solcher Sache zu handeln / dieselbige aber dennoch zu einem klaren Beiveiß einer andern Sache gebrauchet wird. Was die erste Classe betrifft / kan man dieselbige sedes mate­riarum zugleich wissen / so bald man den rechten Zweck eines Buchs erkennet / und bedarff darinnen (H 8 a ) keiner besondern Ausführung / sondern darff ein jeder nur in dem vorhergehenden ansehen / was für ein Zweck vor einem jeglichen Buch neues Testaments angezeiget sey / so wird so fort auch zu erkennen haben / was für eine Haupt-materie in einem jeglichen Buche oder Epistel abgehandelt werde. Was die andere Classe betrifft / hat man z. E. zu erkennen / daß von der Christlichen Freyheit gehandelt werde in der Epistel an die Colosser im andern Capitel / in der Epistel an die Galater im vierdten und fünfften Capitel. Von dem rechten Gebrauch der Christ­lichen Freyheit / in der ersten Epistel an (H 8 b ) die Corinthier im 8. 9. und zehenden