256
V. Schriften zur Hermeneutik
und ich auch selbst dabey zu leben und zu sterben gedencke. So hat auch Gott diesem theuren Manne eine xmge(440) meine Gabe verliehen den lautern Apostolischen Grund der Lehre von der Rechtfertigung eines armen Sünders für GOtt fürzutragen / aus H. Göttlicher Schrillt zu beweisen / und denen Menschen auszulegen / daß eine wahre Krafft des Heil. Geistes darinnen zu erkennen ist / und ich von der Apostel Zeit her keinen zu nennen wüste / welcher in diesem Stücke mit ihm verglichen werden könte.
§. 2. Daß dieses warhafftig meines Hertzens Sinn u. Meinung von der Person / Reformation und Lehre Lutheri sey / bezeuge ich für Gott dem lebendigen / und dem Richter aller Welt / für welchem mir mein Gewissen Zeugniß giebet in dem Heil. Geist / daß ich die Warheit rede und nicht lüge. Ich beruffemich auch (441) disfals auff diejenigen Apologien welche mir bis dahero durch mancherley Reschuldigungen abgenöthiget sind / darinnen ich eben dasselbe für dem Angesicht der Christlichen Kirchen öffentlich und freymüthig bezeuget. 11 So liegen auch unterschiedene andere von mir edirte Tractätlein vor Augen und am Tage / daraus mir keiner mit einigem Grunde zeigen wird / daß ich eine andere / als die lautere Evangelische Lehre ge- führet. 12 Zu geschweigen / daß einige Jahre her viele wiederwärtige Leute sich gnug- sam bemühet / mich einiges Irthums / dessen ich etwa durch Verläumdung beschuldiget worden / zu überführen / und also eine gerechte Sache wieder mich zu finden / welches sie doch keines weges vermocht / sondern hat sich vielmehr auch in der aller- schärffsten u. gef442) nanesten Untersuchung gefunden / daß ich an dem allen unschuldig sey / was man mir vorhin von falscher Lehre imputiret. 13
§. 3. Mit dieser Bekäntniß und Contestation streitet nun keines Weges dieses / daß ich Lutherum nicht höher erhebe / als sichs gebühret / sondern glaube / daß er auch ein Mensch / der seinen Fehlern und Gebrechen unterworffen gewesen / gleich wie ein ander Mensch / ob ihn wohl der HErr seiner Kirchen zum besten mit grossen Gaben vor vielen andern ausgerüstet gehabt. Lutherus hat auch selbst niemals praetendiret / daß man höher von ihm als einem andern halten / oder glauben solte / er habe alles vollenkommentlich erreichet und den Nachkommenen nichts zu verbessern übrig gelassen. Dannenhero / (443) was ich von Lutheri Person / Reformation und Lehre höre oder lese in seinen oder andern Schrifften / das examinire und prüfe ich nach dem Worte Gottes / auf welchen Grund uns Lutherus selbst gewiesen hat / und keines weges auff seine eigene authorität. Fünde sichs denn gleich / daß auch Lutherus als ein Mensch irgends wo gestrauchelt / so lasse ich mich solches gar nicht irren / in dem ich so wohl von Hertzen glaube / das Lutherus ein getreuer Knecht seines Gottes gewesen / dem GOTT seine Fehler aus lauter Gnade und Barmhertzig- keit übersehen und vergeben / als auch seine Lehre an und vor sich selbst für die
11 Vgl. Apologia, Oder Defensions-Schrifft An Ihre Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen, 1689, in: Gerichtliches Leipziger Protocoll In Sachen die so genannten Pietisten betreffend, o. 0. 1692; Abgenöthigte Fürstellung der ungegründeten und unerweißlichen Beschuldigungen und Unwahrheiten / in dem zu Leipzig publicirten Pfingst-Patent enthalten von M. A. H. Francken, Diacono in Erfurth, o. 0. 1691; M. August Hermann Franckens... Verantwortung Gegen die so genandte Beschreibung des Unfugs der Pietisten / und die darinnen enthaltene alte und neue Aufflagen, Halle 1694.
12 Vgl. Glauchisches Gedenck-Büchlein, Halle 1693; Schrifftmäßige Anweisung recht und Gott-wohlgefällig zu beten, Halle 1695; Kurtze Anleitung zum wahren Christenthum, Halle 1695; Timotheus zum Fürbilde Allen Theologiae Studiosis dargestellet, Halle 1695 (vgl. vorl. Ausg., S. 74 ff., 154ff., 360 ff., 370 ff.).
13 Vgl. die Untersuchungen in Leipzig 1689, Erfurt 1690f. und Halle 1692 (Kramer, A. H. Francke, I, S.48f., 75ff., 115ff.).