4. Observationes Biblicae, 1695
257
lautere Evangelische Lehre erkenne und halte. In denen Dingen aber / welche an sich selbst zum gründe der göttlichen Lehre / und ( 444 ) des daraus fliessenden Glaubens und Lebens nicht gehören / als da ist die Wissenschafft der Sprachen und andere dergleichen Dinge / so paedagogica genant werden / möchten desto leichter einige Fehler in den Schrifften Lutheri ohne einigem Abgang seiner authorität erkant werden / weil ein jeglicher so wol seine Unvollenkommenheit wird bekennen müssen / als auch daß das Studium Philologicum absonderlich in diesem seculo viel herrlicher excoliret worden / als vorhin jemahls möchte geschehen seyn. Also liebe und ehre ich nun von Hertzen Lutherum / lese auch seine Schrifften gerne / recommendire sie andern / und so mir Gott Gnade verleihet / gedencke ich auch eines und anders von seinen kleinen Tractätlein wieder aufflegen ( 445 ) zu lassen / wie denn der seel. Herr von Seckendorf! in seinem Christen-Staat 14 billig darüber klaget / daß viel schöne Büchlein dem gemeinen Mann aus den Händen gekommen / nach dem sie in die To- mos gebracht worden / welche billig auch hätten absonderlich beybehalten werden sollen. So ist auch nicht weniger offtmahls mein hertzlicher Wunsch / daß doch die Postillen Lutheri 15 möchten so wohl von Lehrern als andern Leuten fleißiger gelesen werden / als in welchen gewiß mehr Geist / Krafft und Leben ist / als in den heutigen künstelnden Methodisten / welche mit aller ihrer Kunst dem Luthero nicht das Wasser reichen / ja selbst nichts als gestohlne Wasser haben / predigen andern / u. haben sich selbst nie um die wahre Busse von Hertzen bekümmert. ( 446 ) So ich Fehler an Luthero finde / so erkenne ich / daß er ein Mensch ist / und entschuldige dieselbe gerne / doch also / daß ich keiner Warheit darin etwas vergebe / noch die Menschen blindlings auff die authorität Lutheri Weise / und glaube ich / daß ein jeglicher unpaßionirter Mann mir hierinnen Beyfall geben wird / könte auch leicht - lich solches mit denen Zeugnissen anderer auffrichtiger und rechtschaffener Theolo- gorum beweisen / wenn es nicht zum theil in einer so offenbahren Sache unnöthig wäre / zum theil aus den folgenden selbst noch klärer erhellen würde.
§. 4. Daher wird nun von allen denen jenigen / welche mich eines vergalleten und verbitterten Geistes gegen Lutherum und reine eiffrige ( 447 ) Theologos, oder einer Boßheit und Gottlosigkeit / oder unchristl. Verunglimpffung / oder einer wider das 4te Gebot streitenden Verachtung und Verkleinerung / daß ich solche entweder in meinem Hertzen hege / oder in der That gegen Lutherum blicken lasse / oder einer fremden mit der Confession unserer Kirchen streitenden Lehre / oder gar einer Lästerung wider Lutherum (wie im Leipziger Catalogo, doch wie ich höre / ohne Schuld und Veranlassung meines Gegeners selbst / Herrn M. Wolffii, meine Monatliche Observationes Biblicae genennet werden) beschuldigen / von denen allen / sage ich / wird wider alle Warheit und Christi. Liebe gehandelt / so wissen auch solche dessen keinen einigen warhafftigen Grund auffzubringen / sondern werden solches ( 448 ) ihres bösen Argwohns und ihrer Verläumdung wegen schwere Rechenschafft vor GOtt zu geben haben / und mögen sich auch darinnen wohl prüfen / ob sie nicht unter denen sind / welchen man niemahls weder mit Worten noch in der That gnugsam bezeugen kan / was man lehre und glaube / sondern immer dabey bleiben / man gläube es anders in seinem Hertzen als man es mit dem Munde sage. Ist das nicht gottlos und recht teufflisch? aus den Worten weiß man nicht böses zu nehmen / sondern siehet und höret vielmehr das Gegentheil / und dennoch setzet man sich zum Richter über
11 Veit Ludwig v. Seckendorf (1626—1692), Polyhistor und Staatsmann, 1692 zum ersten Kanzler der Universität Halle berufen. Er war mit Spener und Francke befreundet (vgl. vorl. Ausg., S. 130). Sein ,,Christen-Stat“ erschien 1685 in Leipzig.
15 Vgl. vorl. Ausg., S. 76.