4. Observationes Biblicae, 1695
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es hie und dar in der Dolmetschung versehen sey; er solches nicht verachtet / sondern vielmehr vieles mit Danck angenommen habe. 34 So werden auch am Ende dieser Vindiciarum beygefüget die Anmerckungen eines unbekandten Autoris, darinn NB. hundert und acht und zwantzig Oerter erzehlet werden / die zu änderen seynd / 35 (483) wird auch hinzu gesetzet / daß man sich billig verwundere / warum man die Vorreden über die Epistel an die Hebreer und Jacobi in den teutschen Bibeln stehen lasse / da man doch nun besser erkenne / daß diese Episteln von dem Geiste GOttes eingegeben seyn. 36 Ferner werden auch unterschiedene Oerter aus des D. Gerhardi Titii Coli. M. S. beygefüget / darinnen er in der Dolmetschung Lutheri ein und anders erinnert. 37 Da denn auch ferner angeführet werden die Worte D. Jacobi Welleri in der Vorrede / welche stehet in der teutschen Lüneb. Bibel in 4. a. 1663. 38 Dessen Worte er aus dem Johanne Sauberto 39 gar fein illustriret / da endlich auch die Worte der Theologorum, welche die Weimarische Bibel herausgegeben / 40 hinzugesetzet werden / daß in (484) der Version des Herrn Lutheri sich (NB.) nicht wenig Orte befinden / welche aus den H. Grund-Sprachen entweder in ihrer Emphasi und sinnreichen erbaulichen Nachdruck der Worte besser erkläret / oder aber auch etwas genauer nach gedachter Grund-Sprache verteutschet werden könten. Und dieses alles ist ausführlicher in denen Vindiciis Biblicis D. Raithii zu lesen / daraus man ja klärlich siehet / wie es keines weges miteinander streite / Lutheri Person / Reformation und Lehren / dazu auch seine Teutsche Bibel in hohen Wehrt halten / dieselbige auch gegen die Feinde der Warheit vertheidigen; und dennoch auch anzeigen und für Augen legen / daß gar vieles bey sei(485)ner Übersetzung so wohl bereits erinnert sey / als auch noch erinnert werden könne / und daß damit der Authorität Lutheri nichts abgehe / noch der Warheit der Evangelischen Lehre etwas vergeben werde...* 1 (516) Jetzo ist die Frage nicht: an licitum sit? oh es erlaubet und vergönnet sey bey der Version Lutheri etwas zu erinnern / oder in derselben würcklich etwas zu ändern und zu verbessern? Denn davon wird hernach absonderlich gehandelt werden; sondern die Frage ist jetzo nur eigentlich darauff gerichtet / ob nichts dabey könne einnert wer(517) den / oder ob nicht ein und anders unrecht übersetzet sey / welches man aus dem Grund-Text ändern und verbessern könne? Und solches wird in diesen Exem- peln deutlich vor Augen geleget / und muß einer / welcher über sich nimmet zu beweisen / daß in der teutschen Bibel an allen Orten der rechte eigentliche Verstand getroffen sey / alle solche Exempel wiederlegen. Denn auch hier die Frage nicht ist / ob man Lutherum und seine Collegen entschuldigen könne? welches man billig thut /
34 Zu Luthers Stellungnahme vgl. WA Tischreden IV, Nr.4051 u. ö.
35 Kaith, a.a.O., S.629ff.
36 Raith, a.a.O., S.642.
37 Gerhard Titius (1620—1681), seit 1650 Professor der Theologie in Helmstedt; vgl. Raith, a.a.O., S.642 ff.
38 Jacob Weller (1602—1664), Oberhofprediger in Dresden; vgl. Raith, a.a.O., S.647f.
39 Johann Säubert (1638—1688), seit 1665 Professor der Theologie in Helmstedt. Er nahm auf Wunsch des Herzogs August von Braunschweig-Wolfenbüttel eine philologisch genaue Übersetzung der Bibel ins Deutsche in Angriff. Nach dem Tode des Herzogs (1666) wurde das Werk nicht mehr weitergeführt und ist niemals zum Abschluß gekommen. Raith bezieht sich auf Äußerungen Sauberts in einer Disputation aus dem Jahre 1659 (vgl. Raith, a.a.O., S.649).
40 Die Weimarer Bibel wurde 1641 im Auftrag des Herzogs Ernst von Gotha von namhaften zeitgenössischen Theologen herausgegeben. Sie zählt zu den bedeutendsten Bibelausgaben (vgl. Raith a.a.O. S.649).
41 Im folgenden (S.485—516) werden weitere Verbesserungen der Lutherübersetzung in zeitgenössischen Bibelausgaben angeführt.