1. Schriftmäßige Lebensregeln, 1689
Die „Lebensregeln“ sind von Francke 1689 „nur zu seiner eigenen Erweckung“ entworfen worden (vgl. Lebensnachrichten, a.a.O., S.71). Ein Teil dieser Regeln wurde „auf Begehren eines guten Freundes“ noch 1689 gedruckt unter dem Titel „XXX Regien zu Bewahrung des Gewissens und guter Ordnung in der Conversation oder Gesellschafft“ (Lebensregeln, Vorrede). Spener berichtet in einem Brief vom 25. Oktober 1689, daß die Schrift ohne Franckes Namen erschienen sei. Sie habe nur den Umfang eines Bogens, es solle aber noch viel mehr dazukommen (AFSt D 107, S.338). Darauf wird sich die Briefnotiz Franckes an Spener vom 12. November 1689 beziehen: Regulae meae nondum impressae. ... Sollicitat per litteras Stolbergia, ut festinem, cui morem geram et opusculum dedicabo. Im gleichen Brief spricht Francke auch von „nostra consilia“, die er nach Billigung Speners lateinisch oder deutsch herausgeben wolle (vgl. Kramer, Beiträge, S. 196).
Der erste Teil der Regeln wurde in den folgenden Jahren mehrfach nachgedruckt (vgl. Lebensregeln, Vorrede). Der restliche Teil, der 1689 ebenfalls bereits druckfertig vorlag, erschien ohne Wissen Franckes und ohne Nennung seines Namens unter dem Titel „Die Gottgefällige Einsamkeit / oder Schriftmäßige Regeln / wie man ausser der Gesellschaft / wenn man allein ist / für dem Angesicht GOttes leben und die Freudigkeit eines guten Gewissens in allem seinem Vornehmen bewahren solle“ (1691?, vgl. Entdeckung der Bosheit, S. 14). 1695 hat Francke beide Schriften in verbesserter Form unter dem Titel „Schrifftmäßige Lebens-Regien“ zusammengefaßt. 1699 erschien eine italienische Übersetzung. 1702 nahm Francke dann die „Lebensregeln“ in den Sammelband „Öffentliches Zeugnis“ auf (WWD III, 148 bis 156). Doch wurden sie auch weiterhin als Einzeldruck veröffentlicht (Leipzig 1717 7 ).
Die „Lebensregeln“ erregten sogleich bei ihrem Erscheinen Aufsehen. In der Antwort der Leipziger Fakultät auf Franckes Apologie heißt es, seine „XXX. Conversation-Regeln samt dem Anhänge der täglichen Lebens-Regeln haben das Ansehen / als sey es ein Specimen Symboli Pietistici“ (1690, in: Doppelte Verthaidigung Des Eben-Bildes Der Pietisterey, Freyberg 1692, S.57). In ähnlicherWeise polemisierten seine Amtsbrüder in Erfurt dagegen, „daß M. Francke seine politischen Lebens- Regeln als Articulos fidei bey den seinen austheilet“ (Kramer, Beiträge, S.127). Francke verteidigte sich gegen diesen Vorwurf mit dem Hinweis, daß er „niemals von solchen Lebens-Reguln groß wesen gemachet“, jedoch wisse, „daß nichts böses und verwerfliches darinnen seye, Sie sind auch zu Leipzig unter der Censur gewesen, und hat ein fürnehmer Theologus davon bekennet: Malum esse oportet qui de illis etiam male“ (Kramer, Beiträge, S.137). Auf den Vorwurf, daß er diese „politische Sitten-Reguln“ und andere Gebete in den Gottesdienst eingeführt habe, bemerkt er, daß der Buchführer seinen „in Gottes wort gegründeten Lebens-Reguln in der andern auflage“ ohne sein Wissen ein Gebet von Johann Arnd beigefügt habe. Dieses Gebet hätten die Kinder gelernt und bei dem Examen nach dem Gottesdienst gebetet (Schreiben Franckes an Breithaupt vom 21. August 1691; Kramer, Beiträge, S. 136).
Wir bringen nachstehend die erwähnten „XXX Regien“, die jetzt das erste Kapitel der „Lebensregeln“ bilden. Leider konnte bis jetzt keiner der früheren Drucke zum Vergleich herangezogen werden. Wir folgen dem Text der Ausgabe von 1695.