1. Schriftmäßige Lebensregeln, 1689

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XV.

Wenn andere reden / die insgemein wollen gehöret werden / so fange du nicht mit einem allein an zu reden; Denn das bringet Unordnung und Verdruß.

XVI.

Wenn du etwas vorbringest / das du von einem andern weist / oder gehöret hast / so bedencke zuvor wol / ob auch der andere werde damit zu frieden seyn / daß du es nachsagest. Zweiffelst du dran / so schweig lieber.

XVII.

Fället dir jemand in die Rede / so ( 16 ) schweige. Denn das gefallet dem andern wohl / wenn man ihn auch höret. Und wenn du gleich fort redest / so wird er dich doch nicht recht hören. Denn er dencket drauf / was er selber sagen wolle.

XVIII.

Falle du aber selbst niemand in die Rede. Denn das ist einem jeden von Natur zuwider / wenn man ihn nicht aushöret. Du wirst zu weilen meynen / du habest es wohl gefasset / und hast es doch nicht recht begriffen. Der andere wird heimlich ver­achtet / wenn man ihn nicht ausreden lasset. Denn einem grossen Herrn / den du ehren woltest / würdest du das nicht thun. Gehe in dich / wenn du anderen in die Rede fällest / du wirst befinden / daß dein Mund ohne rechten Bedacht heraus- geplatzet. Du wirst bey jederman leichter Liebe gewinnen / wann du jederman mit grosser Gedult aushörest.

( 17 ) XIX.

Wenn dir jemand widerspricht / so sey ja wohl auf deiner Hut. Denn das ist die rechte Gelegenheit / dich in Gesellschafft zu versündigen. Leidet Gottes Ehre / und des Nechsten Bestes nicht drunter / so laß es gehen. Man streitet offt viel / und wenn der Streit aus ist / so ist gleich viel dran gelegen / wer recht hat. Wenn aber ja eine Verantwortung nöthig ist / so hüte dich ja für aller ungestümen Gemüths-Bewegung. Denn das ist nur ein fleischlicher Eyfer. Hast du die Warheit vernehmlich und mit guten Gründen vorgestellet / so sey zu frieden / mit weiterm Zancken wirst du wenig gewinnen. Dein Widerpart wird der Sache mehr nachdencken / wenn er siehet / daß du deiner Sachen gewiß bist und nicht streiten wollest. Lernet er auch nicht mehr von dir / so lernet er doch Sanfftmuth und Bescheidenheit aus deinem Exempel.

( 18 ) XX.

Wenn man spielen / oder sonst kurtzweilige Actiones, Tantzen / Springen / etc. anfänget / so bedencke zuvor / weil bey diesen Dingen viel unanständiges und wüstes Wesen vorgehet / gemeiniglich auch unzüchtige Geberden und Reden nicht ausblei- ben / darauf andere grössere Sünden folgen / ob dir nicht auch rathsam sey / dich darvon zu machen / als mit einzulassen?

XXI.

Wenn du andere ihrer Sünden wegen bestraffen sollst / so schütze nicht die unbe­queme Zeit vor / wenn dich deine Furchtsamkeit und Blödigkeit davon abhält /die Furchtsamkeit und Blödigkeit muß eben so wohl als andere böse Gemüths-Bewegun-