2. Von der Christen Vollkommenheit, 1691
Bereits 1688 mußte sich Francke in Hamburg gegen den Vorwurf verteidigen, daß er in der Frage der Rechtfertigung und Heiligung nicht orthodox lehre, sondern dem Perfektionismus, der Lehre von der möglichen Vollkommenheit des Christen auf Erden, zugetan sei (vgl. Kramer, Beiträge, S.114f.; Seilschopp, a. a. O., S. 136ff., 141 f.). Derselbe Vorwurf wurde bei der Leipziger Untersuchung im Jahre 1689 erhoben (vgl. Leipziger Protokoll, S.7, 22, 36). So ist es nicht verwunderlich, daß Francke auch bei seinem Amtsantritt in Erfurt in einem Examen in diesem Punkte seine Rechtgläubigkeit nachweisen mußte und daß man diesen Vorwurf erneut gegen ihn erhob, als sein Freund J. J. Breithaupt, der Senior der Erfurter Stadtgeistlichkeit, mit Z. Hogel, dem Rektor des Erfurter Stadtgymnasiums, über die Frage in Streit geriet, ob man die Gebote halten könne (vgl. Kramer, Beiträge, S.117f.). Die eingesetzte Untersuchungskommission richtete im Februar 1691 an die unverdächtigen Pastoren zehn Fragen, wobei unter anderem wieder von Franckes Perfektionismus die Rede war (vgl. Kramer, Beiträge, S.120f.). Ähnliche Vorwürfe finden sich auch in einem Schreiben, das die Geistlichen am 28. Juli 1691 an Breithaupt richteten. Zwar habe Francke bei Nachfragen mit einiger Distinktion vom Halten der Gebote gesprochen, aber doch nichts anders „denn den perfectionismum zu inculciren gesuchet“ (Kramer, Beiträge, S. 127).
Francke ist auf dieses Schreiben, das ihm Breithaupt zur Kenntnis gegeben hat, in einem Antwortbrief eingegangen (21. August 1691). Als Grund für die häufige Erörterung dieser Frage nannte er den Streit zwischen Breithaupt und Hogel. Den Vorwurf des Perfektionismus wies er als böswillige Unterstellung zurück und berief sich dafür auf seine Aussagen im Examen sowie auf „einige Theses“, die er um seine „gründliche meinung zu exprimiren aufgesetzet“ und die „in vieler hände kommen sind“ (Kramer, Beiträge, S. 137f.). Es sind die fünfzehn Lehrsätze „Von der Christen Vollkommenheit“. Sie wurden während der Auseinandersetzung im Frühjahr 1691 niedergeschrieben (vgl. Verantwortung, S.215f.; Kramer, Vier Briefe, S. 1).
Im Archiv der Franckeschen Stiftungen befinden sich mehrere undatierte Abschriften, die sich textlich geringfügig voneinander unterscheiden. Die wahrscheinlich älteste Fassung bietet eine Ausfertigung, die jetzt in einem Sammelband einer Abschrift des Briefes vom 21. August 1691 folgt (AFSt D 89, S. 139—141). Ferner ist die dem Original des Briefes vom 21. August 1691 beigefügte Ausfertigung erhalten geblieben (AFSt A 124, fol. 185f.). Zwei weitere Abschriften sind erst später bei der Sammlung der Erfurter Akten angefertigt worden (AFSt D 89, S.795f. und 771 f., Abschrift von A 124, fol. 185 f.; A 111 II, fol. 39-41, Abschrift von D 89, S. 139 ff.).
Die Thesen wurden ohne Franckes Wissen einem Druck des Informatorium bibli- cum J. Arnds beigefügt (vgl. Entdeckung der Bosheit, S. 14). Francke hat sie 1695 seinen „Lebensregeln“ als Anhang beigegeben und 1702 in dieser Form in den Sammelband „Öffentliches Zeugnis“ übernommen (WWD III, 190—193). Sie finden sich ferner mit Verbesserungen und Ergänzungen in der „Verantwortung“, S.215—227. In dieser überarbeiteten Form erschienen sie auch weiterhin als Einzeldruck (1723 5 ; vgl. PT IV, 1). Wir geben im folgenden den Text nach den „Lebensregeln“ 1695, S. 115—120 wieder.