die uns in der heil. Schrifft, als nachhero zu allen Zeiten
in dem StraffAmt sonderlich gegen die Mängel des Lehr-
Ambts fürgegangen anders urtheilen können, als daß
ich mit solcher meiner freyen Bekäntnüß nichts unrechtes
gethan, ja das ich in meinem Gewißen darzu verbunden
gewesen, und für Gottes Gerichte nicht würde haben
Rechenschaft geben können, wenn ich geheuchelt, und die War-
heit nicht nach Nothdurft bey einer solchen darzu dringenden
Gelegenheit bezeuget hette; Ein guter Hirte läßet auch
sein Leben vor die Schaffe, wie solte Er dann, dann er
anders keine Hülffe weis, nicht einmahl das Maul aufthun,
wenn Er siehet, das die Schafe verderbet werden? Wie
ich denn durch Gottes Gnade ein fröliches Gewissen des-
wegen habe, und von Hertzen gerne auch Gott den Aller
höchsten zum Richter in meiner Sache (ohne Ew. Ew. Excell.
Excell. und Herren hohen Amte etwas zu nahe zu reden)
erwehle, als deßen Ehre ich nebst der Beßerung meiner
armen anvertrauten Gemeinde einig und allein und
mit aller Aufrichtigkeit gesuchet und noch suche. Dahingegen
denen Herren Ministerialibus und in specie dem Herrn D.r
Oleario als Inspectori gebühret hätte, so sie eine Klage
wieder mich gehabt, mich erst deswegen selbst zu befragen,
und meine rationes zu vernehmen (gleichwie ich das
was ich publice gesaget, erst privatim einige mahl erin-
nert, und auf die Beßerung gewartet), nicht aber praeteritis
omnibus gradibus admonitionis mich gleich gerichtlich zu
belangen, woraus ich unmöglich einen guten Zweck
schließen kan. Dieweil es denn nun auf die Frage ankommt,
ob ich die Warheit gesaget, daß die Herren Ministeriales in
Halle ihr Ambt nicht gebührend thun, so habe ich zu dem
Ende mein offenhertziges Bekäntnüß von dem Ministerio