in der Predigt weitläufftig vernehmen laßen: Dieses were noch kein
rechter Wiedergebohrner bey welchem sich der Streit des Geistes
mit //dem// Fleische finde
. Ich habe gesaget: Man solte nicht
schließen, daß man ein rechter Wiedergebohner Christ seye, wenn man
zwar vermeinet den Streit des Geistes und des Fleisches zu haben,
aber indeßen das Fleisch immer über sich herschen läßet. Den alles
was von Gott gebohren ist überwindet die Welt und unser Glau-
be ist der Sieg der die Welt überwunden hat, und hierbey bleibe
ich auch, wird auch kein rechtschaffner Theologus anders lehren
können. Daß ich aber also gelehret und nicht anders will ich auf
bedürffenden fall mit so viel Zeugen als man begehret behaupten.
Die Beylage sub lit. G. wird vielmehr zu meiner Vertheidigung
angeführet, denn ja darinnen ausdrücklich ausgesaget wird, daß
ich mich erkläret: Ich wüste wol, daß der Mensch wegen der an-
klebenden Sünde nicht vollkommen leben könte, und daß ich bliebe
in Thesi orthodoxa, welches mich ja absolviret, es müste den seyn
daß man auff eine Evangel. Kirchen gantz unerhörte art
verfahren wolte, einen wegen einer andern explication eines orts
der H. Schrifft, ob man wol in thesi gantz einig für einen Ketzer
zu erklären, welches wol in der Christlichen Kirchen, so viel ich weiß
noch nie erhöret ist; wiewohl über dieses der abgehörte Herr M.
Seyffart meine explication des cap. VII. ad Romanos gar nicht
verstanden und so wenig als D. Meyer recht interpretiret, (ich
auch deswegen noch nie gehöret und vernommen worden :) welches
ich ihme auch sagen laßen, und umb deswillen sein vergeb-
liches Schreiben gar nicht beantwortet. Die Beylagen
sub litt. B. D. E. beweisen noch gar nichts gegen mich, wie
bereits oben angeführet. Daß sonsten
meine Zuhörer bald die meinigen bald mein Anhang und anders
genennet werden, geschiehet aus keinem guten Grunde, nemblich
daß man mit gewalt eine Secte machen wil, da doch keine Secte
ist, noch der Wille eine Secte aufzurichten. Was aber von
Ihnen gesaget wird, muß mit hinlänglichen Beweiß dargethan
werden. Denn es sind wol greulichere dinge gesaget, und
in der Untersuchung falsch und nichtig befunden worden.
Dixisse & accusasse nunquam sufficit. Aber posito sed non concesso
daß einige von meinen Zuhörern diß oder das so eine Bestraffung
verdienete geredet, solte man umb deswillen solches dem Lehrer
zuschreiben? Welcher Lehrer wird dann bleiben können, wenn Er
alle Reden seiner Zuhörer büßen soll?
8.