tet, und remonstriret, daß man ja überflüßig befugt sey
die studiosos auffs beste anzuführen und zu exerciren, so
heiße man ja keinen bürger dazu kommen, könne es ihnen
aber auch ja nicht wehren, so sie frey zu lieffen etc. etc.
Hat ihm auch fürgestellet, was er gedächte dem Herrn
Christo zu antworten an jenem Tage, daß er eine solche Sache
gewehret und gehindert hätte. etc. Nun kan ich auch in
warheit nicht sehen, wie man gleich auff ein solch anfor-
dern, eine so gewiß und augenscheinlich heylsame Sache
auffheben solle. Denn 1. ist keine Unordnung dahero zu be-
fahren, sonst Herr D. Breithaupt selbst so gescheuet seyn
würde, solche nicht zu verstatten. 2. Die Ursachen, warum
es solte eingestellet werden keine andere sind als der Neid,
Eigen Ehre, falscher argwohn pp. keines weges aber Gottes
Ehre dadurch, wenn es eingestellet würde, beßer befordert
wird. 3. Ist es ja recht gottloß, daß man es nicht leiden
kan, wenn sich ein bürger bey einen studenten stellet, und be-
gierig ist, den Grund seines Christenthums beßer zu faßen
wenn einer in seinem beruff stehet, und thut was ihm Gott
und die Obrigkeit befohlen hat, so mag ja zusehen oder zuhören
wer da will, was gehet das andere an, oder wer hat einen
Schaden davon? 4. Ist es recht unverschämt, daß man flux
mit einem D. und Prof. Theol. anbindet, wenn er mit sei-
nen anvertrauten studenten etwas fürhat, und es treten
nur bürger dabey und hören zu. Warum soll der Professor
das gleich entgelten? Oder als wenn die bürger Gifft von
Ihm einsaugen würden? Vertrauet man ihm, daß im gan-
tzen lande sollen lehrer aus seiner Schule hin und wieder
gesetzet werden, was bringet es denn für Gefahr, wenn
Ihm einige bürger zuhören. Und was ist das für eine άλλο
τριοπισϰοπία, welche einer gantz und gar nicht affectiret hat.
 

Abgedruckt in: Spener, Philipp Jakob: Briefwechsel mit August Hermann Francke (1689-1704). Hg. v. Johannes Wallmann u. Udo Sträter in Zusammenarbeit mit Veronika Albrecht-Birkner.Tübingen 2006, S. 85-89.