Auge ziehen, ehe sie den Splitter aus ihres Nechsten Auge ziehen
wollen? Deßgleichen ist es auch zum andern ein gar nichtiger Grund
daß ihr Ambt bey den Zuhörern gantz und garvernichtet verächtlich
gemachet werde. Denn sie haben die gantze Zeit her nichts an-
ders gethan, als mich bey allem Volck verdächtig und mein Ambt
verächtlich gemachet, und haben ich und der Herr Adiunctus
leyder bißdahero, mit großer Betrübniß, würklich an un-
sern Zuhörern gesehen und erfahren, wie sehr sie unser Ambt
bey Ihnen niedergeschlagen. Hätten sie solches bißdahero un-
terlaßen, so hätte es meiner geziemenden Verantwortung
nicht bedurfft. So ist es auch zum 3. ein gar falsches Fürge-
ben daß Sie sich der Predigt von falschen Propheten nicht hätten
annehmen mögen; da es iederman bekant ist, wie schrecklich
Sie dagegen auff den Cantzeln detoniret; und werden mir
einige gefährliche Redens-Arten, die ich geführet haben solle,
//ganz// ohne Grund imputiret.
Damit aber Ew. Ew. Excell. Excell. und Herren klärlich er-
kennen mögen, daß ich gnugsahm und überflüßig befugt
gewesen sey zu denen Worten, derenthalben mich das Mi-
nisterium zu Halle bey denenselben belanget, gebe ich denen-
selben gehorsamst zuerwegen (a) daß ich nicht ex abrupto auf
die Prediger zu Halle, wie man gedencken möchte, invehirt,
sondern daß mein gantzes thema von Kirchen gehen da-
mahls gewesen; daher ich (b) nothwendig auff den Zu-
stand der mir anvertraueten Gemeinde sehen müßen, da
denn die bösesten und wiederspänstigsten Leute in der-
selben, sich von unsern Predigten abwenden, und in die
Stadt zur Kirchen gehen, wir aber darnach, wenn
wir sie ihres gottlosen Lebenshalber bestraffen, keinen
andern effect davon finden, alß daß sie mit vielen Lä-
sterungen gegen uns eingenommen sind, und immer mehr
wollen? Deßgleichen ist es auch zum andern ein gar nichtiger Grund
daß ihr Ambt bey den Zuhörern gantz und gar
gemachet werde. Denn sie haben die gantze Zeit her nichts an-
ders gethan, als mich bey allem Volck verdächtig und mein Ambt
verächtlich gemachet, und haben ich und der Herr Adiunctus
leyder bißdahero, mit großer Betrübniß, würklich an un-
sern Zuhörern gesehen und erfahren, wie sehr sie unser Ambt
bey Ihnen niedergeschlagen. Hätten sie solches bißdahero un-
terlaßen, so hätte es meiner geziemenden Verantwortung
nicht bedurfft. So ist es auch zum 3. ein gar falsches Fürge-
ben daß Sie sich der Predigt von falschen Propheten nicht hätten
annehmen mögen; da es iederman bekant ist, wie schrecklich
Sie dagegen auff den Cantzeln detoniret; und werden mir
einige gefährliche Redens-Arten, die ich geführet haben solle,
//ganz// ohne Grund imputiret.
Damit aber Ew. Ew. Excell. Excell. und Herren klärlich er-
kennen mögen, daß ich gnugsahm und überflüßig befugt
gewesen sey zu denen Worten, derenthalben mich das Mi-
nisterium zu Halle bey denenselben belanget, gebe ich denen-
selben gehorsamst zuerwegen (a) daß ich nicht ex abrupto auf
die Prediger zu Halle, wie man gedencken möchte, invehirt,
sondern daß mein gantzes thema von Kirchen gehen da-
mahls gewesen; daher ich (b) nothwendig auff den Zu-
stand der mir anvertraueten Gemeinde sehen müßen, da
denn die bösesten und wiederspänstigsten Leute in der-
selben, sich von unsern Predigten abwenden, und in die
Stadt zur Kirchen gehen, wir aber darnach, wenn
wir sie ihres gottlosen Lebenshalber bestraffen, keinen
andern effect davon finden, alß daß sie mit vielen Lä-
sterungen gegen uns eingenommen sind, und immer mehr
von