des nechsten Tages vorher, nach der öffentl.
AbendBetstunde eine häußl. Vorberei-
tung zu solchen heiligen und wichtigen
Wercke, daß also ein jeglicher vor dem
unwürdigen Gebrauch des Abendmahls
sattsam gewarnet, und hingegen zum rech-
ten gebrauch deßelben angewiesen
wird. Daher geschiehet es, daß nicht leicht
eine Woche hingehet, da nicht einige, an
denen mann die Kennzeichen der
Unbußfertigkeit spüret, vom Abend-
mahl zurückgehalten, und dahin ver-
wiesen würden, daß sie sich erst beßer
prüfen, und dazu bereiten solten.
So willfahret mann nicht gleich auch den
Leuten ohne Unterscheid, die auf dem
Krancken, oder TodtenBette, das H. Abend-
mahl haben wollen, und in den Gedan
ken stehen, wenn sie auch noch so übel ge-
lebet hätten, das Abendmahl am Ende
ihres Lebens genoßen, für allen Scha-
den gut were, sondern mann hat nach
der Macht, die wir in Christo Jesu haben
der uns sein Testament als Haußhal-
tern anvertrauet hat, einen und
den andern, bey denen mann ein