und giebt man ihnen Zeit darzu, daß
sie die Reden, so mit ihnen gefuhret sind
wohl mögen erwegen, und zu Herzen neh-
men, Besinnen sie sich denn eines
beßern, läst mann sie wieder zu sich
kommen, und gehet ihnen denn mit
fernern Unterricht und Ermahnung
an die Hand, biß mann beßere Hoff-
nung ihrer Beßerung schöpffen kan.
Hiernächst haben wir auch Gott dem Herrn
zu dancken, daß die Beichtvermahnun-
gen bey Versammlung der Beichtkinder
in der Kirchen, wenn sie nun beich-
ten wollen, bey uns vor etl. Jahren
sind eingeführet worden, da allen
u. jeden Beichtkindern nachdrückl.
vorgehalten wird, was zum würdigen
Gebrauch des Heil. Abendmahls gehöret,
da ein iegl. gewarnet wird, daß er
nicht soll zum H. Abendmahl, oder zur
Beicht kommen, wo er sich nicht im
Stande der Buße und Glaubens befindet.
Und damit mann ja sein Gewißen zu ret-
ten suche, und nichts versäumen möge
so geschieht noch des Freytags, oder sonst