nicht allein von Herrn Doct[ori] Breithaupten als unserm
ordentlichen Herrn Inspectore, sondern auch von dem
Herrn Consistorial-Rath Bodino, als welcher schon vor
langer Zeit und bey anderer Gelegenheit, als auch anitzo
des Cantoris und seines Weibes ihre böse Sache am meisten
hat erkennen können. Es ist auch schon von S[eine]r Königl.
May[estät] die Sache dem Herrn Schardio und dem Ober-Amt-
mann zu untersuchen committiret und anbefohlen
worden, daß, wenn das Consistorium des Cantoris
Leben und Wandel so befinden solte, wie wir es vor-
gestellet, derselbe von seinem Amte removiret wer-
den solte. Mit dieser Commission sind wir un-
sers Theils von Hertzen wohl zufrieden, ob wir
wol gewünschet hätten, daß Herr Doct[or] Breithaupt
als unser ordinarius Inspector, und dem es Amts
wegen zukommt, zugleich mit committiret wäre.
Es kan uns aber dieses keinen Schaden bringen,
maßen wir weder mit dem Cantore und seinem
Weibe, noch mit iemanden anders in der Gemeine
anders umbgegangen sind, als es uns bis anhero von
S[eine]r Königl. May[estät] selbst und dem Consistorio appro-
biret worden. Daß des Cantoris Weib mit
ihrer kläglichen Vorstellung auch uninteressirte
Leute leichtlich einnehmen, insonderheit aber dem
Könige eine große impression wider uns geben
könne, wundert uns im geringsten nicht, hoffen
aber, daß man zweyer Consistorialium ihren
Zeugnißen und unserm bisherigen Verhalten
ein mehrers als ihrem Vorgeben zutrauen wird,
oder daß man zum wenigsten den beyfall bis
dahin werde ausgesetzt seyn laßen, bis die von