mit dem munde sagen? Können sie denn nicht auch an-
ders im hertzen sentiren, als sie mit dem Munde reden,
wenn sie andere beschuldigen, 3.) Posito sed non concesso, daß
einige von meinen Auditoribus einige irrige Lehr sä-
tze geführet, so ist doch bey weiten noch nicht erwießen,
daß sie solche mit sich aus meinen Collegiis gebracht.
3.) Iterum posito, sed non concesso, daß sie solche auß mei-
nen Collegiis gebracht, so wäre doch noch nicht erwießen,
ob die schuld an mir seye, oder an ihrem unrechten
begriff und geringen aufmercksamk., welche ja nie-
mahls der Lehrer wird entgelten müßendörfen,
5.) Verhält sich ja ein Discipulus ad Praeceptorem nicht
also, ut effectus ad causam, daß alles, was der Discipulus
redet und thut, der Praeceptor müße gesagt und gethan
haben, sonst möchte man schließen: Wenn Die Zuhörer
bey ihrer Seelen schwören, sich volltrincke, ie hätten
solches auch von ihren Lehrern gehöret und gesehen. Solte
nun wohl jemand so unbillig seyn können, zu behaup-
ten, daß man aus solchen und so gar unzulängl.
schein, den man doch noch darzu für höfflichk. will
angesehen wißen, gleich zu platzen müßen. Gott lob!
Daß ich mit meinen Collegiis nicht das meine, noch das
Geld meiner Zuhörer, sondern allein die Ehre meines
Gottes gesuchet, und mit gutem u. freudigem mut
allen trotz bieten kann die sich unterstehen wolten,
mir unter die augen zu stellen worinnen ich biß an-
hero in meinen Collegiis wieder die Orthodoxiam
verstoßen. Ich bin bereit einem jeden zur Antwor-
tung, und fürchte mich für keinem, und wen er noch
so viel wieder mich zu haben vermeinte.
10.
In P.S. sind unsere Herren Confratres gantz unrecht
von mir berichtet. Dan ich niemahls gesonnen geweßen,
die Evangel. Freyheit zu kräncken, aber wohl ohn ge-
hörigem ort zu suchen, daß man mir Justitiam wol-
le verfügen laßen, und mich nicht richten oder verdam-