also weyl M. Franckens schüler so schöne Lehrsätze aus sei-
nen Collegiis mit sich bringen, wie sub Lit. D. E. am tage ist,
so scheinet uns freyl. der Praeceptor mit seiner Collegiis
verdächtig. Den 1.) ist ja der sub lit. D. verklagte Pfar-
herr zu Schloß Wippach nicht mein, sondern so viel ich
weiß, Herrn M. Jacobi discipul, und ehe im Predig Ambt
geweßen, alß ich: der andere aber sub lit. E. hat auf er-
fordern seine orthodoxam explicationem gethan, welche
ja auch hätte sollen beygeleget werden, den ja ein je-
der der beste ausleger seiner Worte ist, wohl ohne
dem seine geführte worte keine heterodoxiam in sich
begreifen, sondern eine gar leichte erklärung leyden.
2) Daß aber pag. 18. die Studiosi beschuldiget werden, sie
hätten ihren ungrund in Theologicis bißhero sattsam
dadurch verrathen, wan sie von nichts anders bey den
leuten wißen zu reden, alß ein wiedergebohr-
ner könne das Moralische gesätz halten: Ein wiedergebohr-
ner sündige nicht, h.e. könne nicht aus der Gnade Gottes
fallen: Ein wiedergebohrner müße keinen streit zwi-
schen Geist und fleisch fühlen, und da sie auf die Can-
tzel kommen, von keinem glaubens Artikul, son-
dern nur von Moralibus reden, solches binn ich versichert,
daß es lauter unwahrheiten, und unerweißl. Dinge
sind ich geschweige daß man aus blosem ungegründe-
tem Verdacht ihr Hertz beurtheilet, und sie eines
Pharisaismi beschuldiget, wie dan auch aus den beyge-
fügten Exempeln (davon ich nicht weiß, wie sichs da-
mit verhalte :) auf die Studiosos nicht geschloßen werden
mag. Gar übel wird hinzu gethan: es werde sich mit
der Zeit schon hervorthun, welche die rechte mei_
nung des hertzens seye. Dan man solte so lange
die leute nicht beschuldigen, biß man sie vernommen,
und eines Irthums überwiesen. Und, wan sie sich mit
der apertissima professione oris nicht wollen vergnügen
laßen, wer will dan ihnen trauen, wenn sie etwaß