ehrlichen und Christlichen Nahmen habe, mit sich brin-
gen, daß ich mich wegen solcher falschen Angebung
und der wieder mich allhier vorgenommenen
von Ew. Churf. Durchl. aber niemahls an-
geordneten Ehrenkränckenden procediren,
wehemüthigst beklagete, und Ew. Churf.
Durchl. hohe Liebe zur Gerechtigkeit zu
meinem fernern Schutz wieder meine
Wiederwärtigen unterthänigst anflehete.
Weilen es aber mir am wenigsten umb mei-
ne Person zu thun ist, sondern vornemlich die
Unterdruckung der Ehre Gottes und
seiner Warheit mit Schmertzen empfinde,
und aus bißheriger Erfahrung nichts schließen
kan, als daß auch in einer gantz offenbahr-
en Sache meine erhitzten Angeber sich bemü-
hen möchten, daß die Warheit nicht ieder-
man gar zu hell in die Augen leuchte, und
man dann erkenne, daß sie eine solche
wichtige Sache nicht mit gnugsamen
Vorbedacht wieder mich vorgenommen;
habe zuvorhero nach gewöhnlichen Rechten,
zu überflüßiger Erleuterung der kla-
ren Warheit gegenwärtige Defension-
Schrifft Ew. Churf. Durchl. unterthä-
nigst überreichen wollen, aus welcher so
wohl meine Unschuld in allen Stücken,
als auch meiner Denuncianten unbilli-
ches und unförmliches Verfahren wie-
der mich sonnen-klahr erhellen wirdt.
Was insonderheit dieses leztere betrifft,
wäre wohl vieles beyzubringen, wie man
sich in denen formalibus gar handgreiffich
verstoßen, so gar, daß ich solches augenschein-
lich auch ohne