richtig gethan. (4.) Weiß ich auch wohl zu un-
terscheiden, was publicè und privatim
geschiehet. Denn ob zwar, wenn es kein Inter-
esse betrifft, man es auch darinnen nicht zu ge-
nau nehmen pfleget, es sey denn, daß man dem
Küster allhier das jus vocandi tribuiren wolte,
der einen studiosum, welchen er will, wenn
der Prediger aussetzet, auch wohl ohne Vor-
bewust des Predigers zu substituiren
pfleget, wie ich solches selbst erfahren, und
niemand mir oder einem andern ie-
mahls deßwegen den Beruff öffentlich
das Volck zu lehren und zu ermahnen
streitig //ge//machet, und gesezt, daß es auch
zu weilen mit Vorbewust des Predigers
geschiehet, kan ich doch nicht sehen, was sol-
che vocation für einen wichtigern Grund
habe, als die Liebe des Nechsten, unser
Geistliches Priesterthumb, und weil
es ohne Zerrüttung der eußerlichen
Ordnung geschehen kan, denn
ia sonsten dem vocanti das jus vo-
candi durch kein privilegium gegeben
ist; kan doch von mir keines weges ge-
saget werden, daß ich mich nicht der
Ordnung der Kirche gebührend zu un-
terwerffen, oder publicè mich unterfan-
gen, was mir nur privatim zu thun
vergönnet ist. Denn daß sich Fa-
cultas Theol. in ihrer Denunciation
(fol. 4. Act.) über mich beschweret, daß
ich nach öffentlichen von ihnen ver-
günstigtem Anschlag die Epistel an die
Epheser zu erklären angefangen pp graviret
terscheiden, was publicè und privatim
geschiehet. Denn ob zwar, wenn es kein Inter-
esse betrifft, man es auch darinnen nicht zu ge-
nau nehmen pfleget, es sey denn, daß man dem
Küster allhier das jus vocandi tribuiren wolte,
der einen studiosum, welchen er will, wenn
der Prediger aussetzet, auch wohl ohne Vor-
bewust des Predigers zu substituiren
pfleget, wie ich solches selbst erfahren, und
niemand mir oder einem andern ie-
mahls deßwegen den Beruff öffentlich
das Volck zu lehren und zu ermahnen
streitig //ge//machet, und gesezt, daß es auch
zu weilen mit Vorbewust des Predigers
geschiehet, kan ich doch nicht sehen, was sol-
che vocation für einen wichtigern Grund
habe, als die Liebe des Nechsten, unser
Geistliches Priesterthumb, und weil
es ohne Zerrüttung der eußerlichen
Ordnung geschehen kan, denn
ia sonsten dem vocanti das jus vo-
candi durch kein privilegium gegeben
ist; kan doch von mir keines weges ge-
saget werden, daß ich mich nicht der
Ordnung der Kirche gebührend zu un-
terwerffen, oder publicè mich unterfan-
gen, was mir nur privatim zu thun
vergönnet ist. Denn daß sich Fa-
cultas Theol. in ihrer Denunciation
(fol. 4. Act.) über mich beschweret, daß
ich nach öffentlichen von ihnen ver-
günstigtem Anschlag die Epistel an die
Epheser zu erklären angefangen pp graviret
mich in