zum Zeugen nehmen kan auf meine Seele,
daß ich dem Teuffel und seinem Wesen
entsaget, und die Ehre des lebendigen Gottes
von Grund des Hertzens suche, mich auch von
Ihm hertzlich gerne wolte weisen laßen, wenn
er mir nur im geringsten zeigete, worin-
nen ich dieses meines Haupt-zwecks ver-
fehlete, und auf was Art und Weise
ich denselben beßer erhalten könne.
Was nun (2.) die privat-Übungen, welche
sambt andern Magistris und Studiosis zu
eigener Erbauung biß anhero gehalten, haben
darauf ein Absehen art. 38. 39. fol. 9. b. 10. a
Act. it. M Schadens Außage f. 55. b. it. f. 70. a
punct. 19. etc.
Vom Beruff hat hier wohl in genere nichts kön-
nen opponiret werden. Dann wenn die
studiosi nicht Macht hätten exercitia
in quovis studiorum genere anzustellen,
und miteinander fleißig zu confe-
riren, wäre solches eine Sache, welche man
wohl niemahls auf einer Lutherischen Uni-
versität gehöret hätte, absonderlich aber
an diesem Orth, da man auch am Sonn-
tage Collegia Gelliana und Conferentium,
wie vielen annoch lebenden bekannt
seyn wird, gehalten, und über diß auch
anietzo eine ziemliche Anzahl von solchen
Collegiis in allerhand studiis vorhanden
sind, als das Anthologicum, Oratorium,
zwey Prediger Collegia, welche auch in tem-
plo Paulino selbsten von langen Jahren
her gehalten worden, und in welchen auch
die Herren Prediger und Professores
selbsten