selbsten membra gewesen, daß man demnach
eine sehr grose reformation dieser gantzen
Universität nöthig erachten müste, wenn
man mir und andern das Recht solche
exercitia streitig zumachen wolte, oder man
müste sagen, daß es in allen Dingen
zuläßig sey, nur nicht in der Gottseelig-
keit, Da ich meine Wiederwärtigen wohl der
Ermahnung Pauli I. Tim. IV.7.8. erinnern
möchte. Es sind aber solche Collegia,
und insonderheit meines, welches ich mit
andern guten Freunden über die Epistel
an Titum halte, bey einem und dem
andern verhaßet worden, weil darinnen
ungebührlich vom Minist. Ecclesiae sol-
lte geredet seyn, wie aus denen angeführ-
ten Örtern Actor. zu sehen.
Hierauff ist (α.) meine Antwort zwar
auch aus ermelten Örtern zu sehen, nem-
lich daß ich solche inculpation durch
frembde und eigene Außage bereits von
mir abgelehnet. (β.) Will auch hier wie-
derholet haben, was im vorhergehenden punct
n. 1. 5. 8. erinnert, woraus man wohl er-
kennen wird, daß man ein groses Stück
des Christenthumbs verbieten würde,
wenn man sich denen Unterredungen der
Christen, welche sie umb ihrer Erbauung
willen angestellet, entgegen sezte. Denn
(γ.) würde man damit gantz umbreißen,
was Matth. XIIX.19.20 Luc. X11.46.47.
Luc. IV.16.17 Joh. XIIX.20. Act. XIII.15. 1. Cor. XIV.
in Geboth, Verheißung und Exempeln vor-
gestellet ist, sogar, daß man dergleichen
Unterredungen mit allem Fleiß und Ernst
anzustellen suchen müste, wenn man treu-
lich in die