schehen möchte, würde ich damit mein Ge-
wißen nicht verletzen. Denn was brau-
chet es dazu für einen sonderlichen Beruff?
Muß man auch einen Præceptorem,
der privatim die Kinder (darunter auch
offtmahls erwachßene sindt) im Chri-
stenthumb informiren soll, erst durch
die Obrigkeit vociren, und //mit// sonderlichen
ceremonien ordiniren und introduciren
laßen? Darff mir ein Bürger seine
Kinder anvertrauen, ohne daß er
iemand befraget, warumb solte er
nicht selbst dabey bleiben oder abson-
derlichen unterricht verlangen dürffen,
wenn Er seine eigene Unwißenheit
erkennet? Daher mich gewiß da-
für entsetze, daß M. Friedel f. 64. a.
befraget worden, ob er die Leute hin-
term Schloße im Cristenthum informire?
Er würde ia Gottes Gnade und See-
gen zugewarten haben, wenn er es, gebüh-
render maßen gethan hätte. Denn wer
weiß, wie viel Leute hinterm Schloße
wohnen, die in ihrem Christenthum
schlecht beschlagen sindt, und umb de-
ren Seeligkeit sich wohl wenige bekümmern?
Demnach sehe ich auch nicht, was doch kön-
ne aufgebracht werden, daß nur den
Schein einer rechtmäßigen Anklage hie-
rinnen haben könte.
Das Vierdte und Lezte belangendt,
nehmlich, daß ich keinen Beruff habe, eine
wißen nicht verletzen. Denn was brau-
chet es dazu für einen sonderlichen Beruff?
Muß man auch einen Præceptorem,
der privatim die Kinder (darunter auch
offtmahls erwachßene sindt) im Chri-
stenthumb informiren soll, erst durch
die Obrigkeit vociren, und //mit// sonderlichen
ceremonien ordiniren und introduciren
laßen? Darff mir ein Bürger seine
Kinder anvertrauen, ohne daß er
iemand befraget, warumb solte er
nicht selbst dabey bleiben oder abson-
derlichen unterricht verlangen dürffen,
wenn Er seine eigene Unwißenheit
erkennet? Daher mich gewiß da-
für entsetze, daß M. Friedel f. 64. a.
befraget worden, ob er die Leute hin-
term Schloße im Cristenthum informire?
Er würde ia Gottes Gnade und See-
gen zugewarten haben, wenn er es, gebüh-
render maßen gethan hätte. Denn wer
weiß, wie viel Leute hinterm Schloße
wohnen, die in ihrem Christenthum
schlecht beschlagen sindt, und umb de-
ren Seeligkeit sich wohl wenige bekümmern?
Demnach sehe ich auch nicht, was doch kön-
ne aufgebracht werden, daß nur den
Schein einer rechtmäßigen Anklage hie-
rinnen haben könte.
Das Vierdte und Lezte belangendt,
nehmlich, daß ich keinen Beruff habe, eine
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