Was nun endlich den dritten Haupt-Satz
betrifft, ob durch meine Schuld und bißhe-
riges Verhalten etwas erfolget, welches man
ein Ärgernüß oder ὰταξίαν nennen
möchte? Weßwegen man befugt
wäre mir hinführo meine Collegia,
Schrifften oder sonsten etwas, so biß an-
hero von mir geschehen, zu untersagen,
und weder an mir noch an andern
solches zu verstatten? So ist solches die
Summa deßen, was man ietzo noch wieder
mich einwendet, nachdem man wohl überzeu-
get ist, daß man sonst nichts gründliches
wieder mich auffbringen könne.
Ich vermuthe aber, daß es vielmehr ge-
schehen umb die bißher wieder mich
gebrauchte Hefftigkeit ein wenig zu be-
schönen, als daß es meine Wiederwär-
tigen selbst in der that alßo glauben solten.
Denn ich ia von ihnen nicht gedencken darff,
daß man in einer solchen Sache, die man
für gut erkennen muß, und da man
weder an mir, noch an andern einige
Schuld erkannt, man dennoch mich das zu-
fälliger Weise etwa entstandene Ärgernüß
wolte entgelten laßen, welches ia der Liebe
Gottes und des Nechsten schnurstracks
zu wieder wäre.
Ordentlich aber und mit gutem unterscheid
zu antworten, habe (1.) zu bedencken, was
Ärgernüß sey? Da ist nun bekannt,
daß entweder