Ausführungen C. H. v. Cansteins, die Visitation des Waisenhauses durch die Kommission der Landstände betreffend; Erklärung Cansteins, die von A. H. Francke für die Kommission vorgeschlagenen W. M. Stisser und F. Hoffmann müssten laut G. R. v. Schweinitz und P. v. Fuchs z.B. durch S. Stryck, C. v. Dieskau oder L. O. E. v. Plotho ausgetauscht werden; Vorschlag Cansteins, einen ungarischen Theologiestudenten aus Straßburg an den Glauchaschen Anstalten aufzunehmen, denn laut P. J. Spener könne dieser einem Studenten Ungarisch beibringen; Hinweis Cansteins, dass Geld für M. C. v. Meysebuch werde, sobald Herr Puckner die 20 Taler gezahlt habe, überwiesen; Schilderung Cansteins, er übersende die Pockentropfen samt Beschreibung aber ein Rezept habe er noch nicht bekommen können; Bemerkung, er beziehe diese sonst aus Frankfurt/Main und ein Berliner Doktor habe ihm erklärt, die Tropfen könnten nur im Mai unter Zugabe des Morgentaus hergestellt werden.
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