nunciation zu zweiffeln Ursache gehabt, v. Act. f. 4.
(2.) Bin ich dißfalß in denen Actis von keinem
eintzigen Zeugen nur in denen allergering-
sten graviret worden, so gar, daß auch dieie-
nigen, welche sonsten offenbahre unwar-
heiten in ihrer Eydlich-gethanen Außage
vorgebracht, und sich klärlich gnug selbst
verrathen, daß sie aus Unbesonnenheit
und Unverstand mich vorhin fälschlich an-
gegeben, sich dennoch nicht getrauet, diß-
falß auch nur das geringste wieder mich
aufzubringen, sondern vielmehr gesaget, daß
sie in meinen Collegiis nichts heterodoxes ge-
höret. (3.) Weiln unter andern aus-
gestreueten unwarheit, und calumnien man
mich vornehmlich damit zu graviren gemeinet,
daß man ausgebracht, ich lehrete publicè
anders, als privatim, hat auch solche calu-
mnie ein großes zum //gäntzlichen// Beweiß meiner Un-
schuld beytragen müßen, angesehen man zu
erst meine conjunctissimos und fami-
liarissimos discipulos, welche sich auch mei-
nes Raths in ihren studiis, wie auch in dem
Lauff der Gottseeligkeit privatissimè und
sehr öffters bedienet, und von mir umb
ihrer ungefärbten Gottseeligkeit willen
vor vielen andern geliebet worden nehmlich
die ersten 4. testes, so fol. 22 l a. benen-
net sind, gleich anfangs eydlich abgehöret,
welche alle aber mit ihrem freymüthigen Zeu-
gnüß meine Unschuld bestärcket, und er-
wiesen, daß sie in denen Dingen, dadurch ich
etwa hätte