Worinnen ich mich aber (1.) sehr über die Commis-
sarios zu beklagen, daß sie mich mit aus drückl.
Worten einer unziemenden Neuerung und
neuen Lehre beschuldiget, und dieselbe in den
articulis und Fragen praesupponiret: fol. 8.b.
artic. 28. 29. 30. it. fol. 9. artic. 35. 36. 61. it.
fol. 48. a. art. 49. 50. 51. it fol. 76. art. 57. pp
Wenn dann der Außgang erwiesen, daß sie
nicht einmahl einen Grund gehabt solcher Be-
schuldigung, oder auch nur probabilem conie-#
cturam, so ist ia solches eine offenbahre Sünde
wieder das 8te Geboth, welche gewißlich keiner,
der die Liebe des Nechsten gelernet hat, in
den Sinn nehmen wird. Gott gebe es ih-
nen zu erkennen! Im Gegentheil aber
wird mir vor (2.) grose Gelegenheit zuzwei-
feln gegeben, ob meine Beschuldiger der rech-
ten Lutherischen orthodoxie in allen so stri-
cte ergeben sind, und würde es zum wenig-
sten ihre deutlichen Erklährung bedürffen.
Denn (α.) werden sie nicht in Abrede seyn
können, biß sie de servatione legis nicht
einstimmige Reden geführet, noch dieselbigen
Reden vor genehm halten wollen, deren sich
unsere libb. Symbolici aus der Heil. Schrifft
gar öffters bedienet. (β.) Ist ia die Hoffarth
der Priester, wenn sie sich allein die geistl.
Bruderschafft in Christo vindiciren, und die Lai-
cos ausschließen wollen, ein Stück, welches
Lutherus im Pabstthum reformiret.
Nun aber wirfft man mir vor, daß ich ei-
nen Bauer, welchen ich kenne, und für ein
ungemeines Exempel eines gottfürchtigen
Mannes halte, einen Bruder in Christo ge-
nennet fol. 76. a. so zwar ohne Grundt
und mit Unwarheit gesaget worden; Ich halte
aber dafür, daß die Beschreibung Christi Matth. XII.50.
Wer den