Generalversammlung erklärt daher öffentlich und feierlich, daß sie aufs Tiefste deshalb beschämt und betrübt ist, daß die Gemeinen, welche sie vertritt, verhältnißmäßig sowenig gethan haben, um das seligmachende Evangelium den Heiden zu bringen. Zugleich bezeugt sie ihre Dankbarkeit gegen die Gnade des Herrn, daß er sich Anderer bedient hat, um seine Wahrheit den Heiden zu verkündigen. Ganz besonders freut sie sich über den göttlichen Segen, der auf dem nordamerikanischen Missionsvereine geruht hat, dessen Ausdauer, Weisheit und Geschicklichkeit in der Leitung seiner heiligen Angelegenheit den Dank und die Freude aller Gemeinen erweckt haben. Aus dem ernstlichen Wunsche also, gemeinschaftlich mit jenem schönen Vereine zu wirken, und um den gerechten Erwartungen der Jünger Christi zu entsprechen, beschließt die Generalversammlung:

1) Die presbyterianische Kirche der verei­nigten Staaten ist eine Missionsgesellschaft, deren Zweck es ist, an der Bekehrung der Welt Theil zu nehmen. Jedes Mitglied der Kirche ist daher lebenslänglich Mitglied dieser Gesellschaft, und ist verpflichtet. Alles, was in seinen Kräften steht, für jenen heiligen Zweck zu thun.

2) Die Geistlichen der Presbyter. Kirche werden hierdurch ernstlich aufgefordert, diesen Gegenstand ihren Gemeinen ans Herz zu legen, und dadurch sie im Gefühl ihrer heiligen Ver­pflichtung zu stärken, daß sie nach Kräften für die Missions­sache beisteuern.

Z) Von Jahr und Jahr ernennt die Generalversamm­lung einen Ausschuß mit Namen: Ausschuß der pres­byterianische» Kirche in den vereinigten Staa­ten für auswärtige Missionen, dem die Verwal­tung dieser Angelegenheit mit dem Austrage überwiesen wird, daß er alle seine Verhandlungen den Gemeinen bekannt mache.

4) Dieser Ausschuß soll, so viel es irgend zulässig ist, sich dem schon bestehenden nordamerikanischen Missionsvercine zur Seite stellen, mit demselben correspondiren und gemein­schaftlich mit ihm wirken."

Zuletzt wird jedem Kirchenvorstande dringend empfohlen,