Pastor M. gesandt des Inhalts, "daß dieselben alle
"mögliche Gegenanstalt machen und wachen solten,
"damit der Mb. keine pietistischen Conventicula halten
"möchte, weil ein scharfes Rescript vom S.T. Consisitorio
"aus Hannover angekommen wäre. Als Mb. denn
an den Ort kam und der Herr Pastor Ihm solches eröfnete,
und etwas furchtsam schien, so bat er denselben, Er möchte
nur ruhig seÿn p und gieng am selbigen Tage unverrich-
teter Sache wieder heim. Solches machte freilich verschie-
dene Bewegungen und Urteile in den Gemütern der
Erwekten und derer im Opere operato Schlafenden,
wobei er nicht unterließ, jene für dem Saeparatismo freund-
lich zu warnen. Am 12ten Mertz ließ der Herr Bür-
germeister Ihn zu sich fordern und lase Ihm das Rescript
von Hannover vor, worin folgende Punkte enthalten:
"Der Herr Bürgermeister und Herr Superinted. zußamen,
"solten den Mb. vors Gericht fodern laßen, und Ihm
"ernstlich, bei Gefängniß-Strafe die Conventicula ver-
"bieten. Würde er aber dem ohngeachtet damit fortfaren,
"so solten Sie Ihn persönlich in Verhafft nemen laßen, bis
"auf weiter Bescheid. Er frug den Herrn B.M. ob die
Procedour nicht was Ähnliches mit der Span. Inquisition
hätte, wo man ab executione ad cognitionem caupae
schritte? Er lächelte und dimittirte Ihn freundlich.
Von da machte er seine Aufwartung bei dem Hochw.
Herrn Superintendent. zeigte Ihm sein Testimonium