die Taufe anlanget, dabey nichts son-
derliches zu bemercken, ohne dieses, daß
man diejenigen von dem Amt der
Taufzeugen ausschleust, welche ent-
weder wegen grober Unwißenheit,
oder offenbarer Bosheit pro indignis
bei dem H. Abendmahl erfunden, und
davon abgehalten werden, wie solches
albereit, und zwar zu unterschiedenen
mahlen geschehen, und zwar ohne Anse-
hen der Person, dakein denn freil.
kein geringes Ungewitter sich drüber
erhoben, indem man, was unserseits
nur dahin angesehen worden ist, den
Nahmen Gottes nicht zu mißbrauchen,
und diese heilige Handelung nicht pro-
stituiren zu lassen, anderseits als eine
Beschimpfung angesehen worden ist.
Daher uns solche bald verklagt, und
um admission bey dem hiesigen Hochl.
consistorio Ansuchung gethan, welches
auf remonstration dem unzieml. Suchen
der Leute nicht statt gegeben hat.
Wir haben sonst wohl ehe ein Verlangen
getragen, vor dem TaufActu die Tauf-
zeugen durch eine kurze Ermahnung
derliches zu bemercken, ohne dieses, daß
man diejenigen von dem Amt der
Taufzeugen ausschleust, welche ent-
weder wegen grober Unwißenheit,
oder offenbarer Bosheit pro indignis
bei dem H. Abendmahl erfunden, und
davon abgehalten werden, wie solches
albereit, und zwar zu unterschiedenen
mahlen geschehen, und zwar ohne Anse-
hen der Person, da
kein geringes Ungewitter sich drüber
erhoben, indem man, was unserseits
nur dahin angesehen worden ist, den
Nahmen Gottes nicht zu mißbrauchen,
und diese heilige Handelung nicht pro-
stituiren zu lassen, anderseits als eine
Beschimpfung angesehen worden ist.
Daher uns solche bald verklagt, und
um admission bey dem hiesigen Hochl.
consistorio Ansuchung gethan, welches
auf remonstration dem unzieml. Suchen
der Leute nicht statt gegeben hat.
Wir haben sonst wohl ehe ein Verlangen
getragen, vor dem TaufActu die Tauf-
zeugen durch eine kurze Ermahnung