lassen bis auf diesen Tag. Ihr seyd un
sere Zeugen, daß es also biß daher unter
euch ist gehalten worden. Ja so einige
sind, so ein und andermal Beßerung zu
sagen, und solche ihre Zusage nicht halten,
so müßen sie erst die Früchte zeigen,
ehe mann ihnen weiter trauet. Es
ist auch dafür der Göttl. Gnade demü-
tig zu dancken, daß von geraumen
Jahren her die Christlöbl. Verordnung
gemacht ist, daß die confitenten, ehe sie
zu Beicht und Abendmal gehen wollen,
sich erst alle angebenm müßen; Wie
denn Gott Lob! diese gute Ordnung in
dem ganzen Herzogthum Magdeburgk
vermöge des ergangenen Churfürstl. Gnä
digsten Edicti wird eingeführet werden.
Davon wir denn diesen Vortheil haben,
daß mann die jenigen, welche man ihres
Zustandes halber besonders zu erinnern
nöthig befindet, zu sich bescheidet, und mit
ihnen nach erheischender Nothdurfft redet
und handelt. Befindet mann den, daß
diese und jene in noch einem allzu rohen
Zustande stehen, und offenbare Kenn-
zeichen der Unbußfertigkeit an sich haben,
so werden sie etwas zurück gehalten.