riges darthun wollen, habe auch von sicherer
Hand nachricht, daß dießfalls meine unschuld aus
den Actis von dem geheimen Raths Collegio in
Dreßden erkant sey, wie auch so wohl die Theolog.
Facultät in Leipzig, als auch die Universität in
ihrem bericht nach Dreßden viritim bekant, daß
man, nachdem so wohl die Zeugen, alß Ich selbst ab-
gehöret worden, mich keiner Heterodoxie beschuldi-
gen können. 5.) Auch in diesem beygelegten Leip
ziger Responso wird ein jeder unpassionirter die
affecten leicht erkennen können. Den da man
meiner person wegen befragt worden, fallet man
auf andere, die dieß und jenes solten gelehret
haben, benennet aber auch solche lehrsätze, die
ahn sich selbst, und wan sie wohl erkl erkläret
werden, nicht irrig sind, und da man mich einer
unhöflichk. beschuldiget, geschiehet es um deßwillen,
daß ich meiner in allen Rechten gegründeten
Apologia die reine Wahrheit gesaget, und dem-
nach muß man in eben demselbigen schreiben be-
kennen, daß man nicht gemeinet seye, mich ahn
meiner beförderung zu hindern, welches von The-
ologis nicht hätte mögen gesagt werden, wan sie sich
getrauet hätten, mich mit Recht einer Hetero-
doxia zu beschuldigen. Bekennen sie aber selbsten,
daß es dahin von ihnen nicht gemeinet seye, wie
wollen denn nun andere solches ihr schreiben dar-
zu brauchen, mich dadurch nach nachdrückl. zu gravi-
ren? 6.) So ist ja auch in beyden beylagen von keinem
unthunl. Methodo etwaß gedacht, und müste ja be-
wießen werden, worin nun solcher unthunl. Methodus
bestünde. 7.) so bin ich auch wegen beyder beylagen noch
nie vernommen worden, welches sich wohl gebühret hät-
te, wan man Christl. und brüderl. hätte verfahren
wollen. Inauditum nemo juste damnabit.