Im übrigen weiß ich mich wohl zubescheiden,
daß ich das Maaß meiner Erkäntnüß und
meines Glaubens nicht zu weit extendiren
darff, und die hohe Landes-Obrigkeit schon
von selbsten, wenn sich hier und da ein ab-
usus zeiget, und solcher derselben zur Ge-
nüge kund worden, zugreiffen, und dem ein-
reißenden Übel vorbauen werde.
Wann dann aus dem allen mein bißhe-
riges Verhalten, ia Sinn und Meynung kan
verstanden werden, hoffe daß dadurch zur
Gnüge die andere Haupt-Frage werde be-
antwortet seyn, ob ich durch meine Collegia
und übriges Verhalten bißanhero iemand-
en in seine privilegia einen schädlichen
Eingriff gethan, und aus den Schrancken mei-
nes Beruffs getreten? Ich kan hierauf
nach meinem Gewißen nicht Ja sagen,
wenn ich nicht zugleich Gott und sein heil.
Wort, nach deßen Regul und Richtschnur
ich alles eingerichtet, angefangen und fortge-
führet, verläugnen will, sondern fin-
de vielmehr grose Ursache, meinen Gott
hertzlich zu dancken, daß er mich aus lauter
Gnaden bewahret hat, daß ich selbst nicht
durch eigenes Versehen meinen Wieder-
wärtigen Ursache zu lästern gegeben.
Ich wundere mich aber zum Allerhöchsten,
wie dann meine Wiederwärtige dazu kommen
seyn, nachdem bereits meine Unschuldt
aus denen Actis sonnenklar zu ersehen ge-
wesen, von einem kleinen teutschen scripto,
so in etl.