taeten Ihr gegenwärtig kund worden, durch inständi-
ges gnädiges Anhalten endlich dahin vermacht, nach-
dem auch von andern ihm gerathen worden fürstl. Dien-
ste nicht auszuschlagen, daß Er bey Sr. Fürstl. Durchl.
Raths-Stelle angenommen, und weil dieselbe etl.
schwere Sachen auszuarbeiten hatten, mit derselben
auf dero Residentz Bingenheim und nach Franck-
furt am Mayn gereiset, und daselbst unterschiedl.
wichtige Schriften ausgearbeitet hat. Gott aber, der
die Seinen wunderlich führet, hat es also gefüget, daß,
da hochgedachter Herr Landgraf bey S. F. Durchl. un-
sern Gnädigsten regierenden Landes-Fürsten und Herrn
in angelegenen Sachen etwas anzubringen hatte,
solches unserm seel. Herrn HofRath auszurichten von
demselben gnädigst anbefohlen worden. Welches als
er mit allem Fleiß und nach besten Vermögen
verrichtet, haben unterdeßen vorhöchstgemeldte S.
F. Durchl. alhie über alles sein Gedencken und Ver-
muthen, sonderbare Fürstl. Hulde und Gnade auf
Ihn geworfen, und Ihm eine Hof-Raths-Stelle gnä-
digst antragen laßen. Weil Er dann dafür ge-
halten, daß ein solcher Ihm unverhofter Beruf von
Gott käme, hat Er in deßen Namen solchen mit unter-
thänigsten Danck und Gehorsam angenommen, ist auch,
nachdem er von dem Herrn Landgrafen erlaßen, in densel-
ben würcklich getreten um die Pfingsten des 1666sten
Jahrs, und denselben so werth gehalten, daß Er seine Sa-
chen darnach einzurichten angefangen, als der dabey
beständig zubleiben und sein Leben zubeschließen Ihm
vorgenommen, wie auch nun nach Gottes Willen ge-
schehen ist.
Wie Er nun bey sothaner vieriährigen Hof-Raths-Stelle
alhie sien Zeit zugebracht, wie treulich, fleißig, emsig
und ohne Verdruß Er dasienige verrichtet, was ihm
von der gnädigsten Fürstl. Herrschaft gnädigst anbe-
fohlen worden, oder sonst zu den Wercken seines Be-
rufs gehöret hat, ist unnöthig hie weitläuftig zu
erzählen. Das Werck selbst hat den Meister gelobet,
und fehlet an lebendigen Zeugen nicht, die mit Grund
der Wahrheit werden sagen können, daß er ein treu-
er, fleißiger unverdroßener Diener seines Herrn gewe-
ges gnädiges Anhalten endlich dahin vermacht, nach-
dem auch von andern ihm gerathen worden fürstl. Dien-
ste nicht auszuschlagen, daß Er bey Sr. Fürstl. Durchl.
Raths-Stelle angenommen, und weil dieselbe etl.
schwere Sachen auszuarbeiten hatten, mit derselben
auf dero Residentz Bingenheim und nach Franck-
furt am Mayn gereiset, und daselbst unterschiedl.
wichtige Schriften ausgearbeitet hat. Gott aber, der
die Seinen wunderlich führet, hat es also gefüget, daß,
da hochgedachter Herr Landgraf bey S. F. Durchl. un-
sern Gnädigsten regierenden Landes-Fürsten und Herrn
in angelegenen Sachen etwas anzubringen hatte,
solches unserm seel. Herrn HofRath auszurichten von
demselben gnädigst anbefohlen worden. Welches als
er mit allem Fleiß und nach besten Vermögen
verrichtet, haben unterdeßen vorhöchstgemeldte S.
F. Durchl. alhie über alles sein Gedencken und Ver-
muthen, sonderbare Fürstl. Hulde und Gnade auf
Ihn geworfen, und Ihm eine Hof-Raths-Stelle gnä-
digst antragen laßen. Weil Er dann dafür ge-
halten, daß ein solcher Ihm unverhofter Beruf von
Gott käme, hat Er in deßen Namen solchen mit unter-
thänigsten Danck und Gehorsam angenommen, ist auch,
nachdem er von dem Herrn Landgrafen erlaßen, in densel-
ben würcklich getreten um die Pfingsten des 1666sten
Jahrs, und denselben so werth gehalten, daß Er seine Sa-
chen darnach einzurichten angefangen, als der dabey
beständig zubleiben und sein Leben zubeschließen Ihm
vorgenommen, wie auch nun nach Gottes Willen ge-
schehen ist.
Wie Er nun bey sothaner vieriährigen Hof-Raths-Stelle
alhie sien Zeit zugebracht, wie treulich, fleißig, emsig
und ohne Verdruß Er dasienige verrichtet, was ihm
von der gnädigsten Fürstl. Herrschaft gnädigst anbe-
fohlen worden, oder sonst zu den Wercken seines Be-
rufs gehöret hat, ist unnöthig hie weitläuftig zu
erzählen. Das Werck selbst hat den Meister gelobet,
und fehlet an lebendigen Zeugen nicht, die mit Grund
der Wahrheit werden sagen können, daß er ein treu-
er, fleißiger unverdroßener Diener seines Herrn gewe-
sen